Alexander C. Blankenstein
Kurzbeschreibung
Bevollmächtigt der Vermieter einen Dritten mit der Verwaltung der Mietsache, benötigt dieser eine Vollmacht, um z.B. rechtswirksam Mietverhältnisse kündigen oder Mieter abmahnen zu können.
Erteilung einer Vollmacht
Der Vermieter kann einen Dritten damit bevollmächtigen, die Kündigung zu erklären. Der so Bevollmächtigte muss die Kündigung im Namen des Vermieters aussprechen.
Soll der Bevollmächtigte zur Kündigung von Mietverhältnissen ermächtigt sein, muss dies unzweifelhaft aus der Vollmacht hervorgehen.
Vorsicht: Ungenügende Bevollmächtigung!
Ist der Bevollmächtigte "zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses" ermächtigt, so umfasst diese Vollmacht nicht die ordentliche fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses.
Umstritten ist, ob der Haus- bzw. Mietverwalter aufgrund seiner allgemeinen Hausverwaltervollmacht auch zur Kündigungserklärung ermächtigt ist. Zwar dürfte es wohl der allgemeinen Auffassung entsprechen, dass die Hausverwaltervollmacht auch die Berechtigung zur Kündigung umfasst, insbesondere wenn der Verwalter bereits als Bevollmächtigter des Vermieters das Mietverhältnis begründet hat. Dennoch sollten Vermieter keinerlei Risiken eingehen und stets den sichersten Weg gehen. Der sicherste Weg ist, den Verwalter bei jeder Kündigung mit einer schriftlichen Vollmacht gesondert zu ermächtigen. Gleiches gilt für Mitarbeiter eines Wohnungsunternehmens.
Einem Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben ist stets die Originalvollmacht des Vermieters beizufügen, eine Kopie genügt nicht. Ist die Originalvollmacht nicht beigefügt, kann der Mieter die Kündigung, die Abmahnung o.Ä. nach der Bestimmung des § 174 BGB zurückweisen. Die Zurückweisung muss jedoch unverzüglich erfolgen, also ohne schuldhaftes Zögern. Wann insoweit von einem schuldhaften Zögern auszugehen ist, richtet sich stets nach den Maßgaben des Einzelfalls. Unverzüglich handelt der Mieter aber sicherlich dann nicht mehr, wenn er nach Zugang der Abmahnung mehr als eine Woche zuwartet, bis er die Abmahnung zurückweist und hierfür nicht triftige Gründe wie Krankheit oder Urlaubsabwesenheit sprechen.
Verwaltervollmacht (ausführlich)
Der Eigentümer und Vermieter der Liegenschaft ________________ (Anschrift) bevollmächtigt den Verwalter/die Verwalterin, Herrn/Frau ___________, unter ausdrücklicher Befreiung von den Vorschriften des § 181 BGB, alle Rechtsgeschäfte vorzunehmen und verbindliche Erklärungen abzugeben, die das Verwaltungsobjekt betreffen.
Der Verwalter vertritt den Eigentümer gegenüber Mietern, Behörden und sonstigen Dritten, soweit geltend zu machende Ansprüche das Verwaltungsobjekt betreffen. Diese Vollmacht erstreckt sich auch auf die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte nach § 174 BGB, insbesondere auf die Anmahnung rückständiger Mieten und Umlagen, zu Abmahnungen des Mieters wegen sonstiger Vertragsverletzungen sowie die außerordentliche fristlose und die ordentliche fristgemäße Kündigung des Mietverhältnisses.
Der Verwalter ist befugt, Mieten, Nebenkosten oder sonstige Nutzungsentgelte im Namen und für Rechnung des Eigentümers geltend zu machen. Der Verwalter kann für entsprechende Rechtsstreitigkeiten Anwälte beauftragen.
Der Verwalter ist berechtigt, Einblick in alle das Verwaltungsobjekt betreffenden Akten, insbesondere in das Grundbuch und in Schuldurkunden, zu nehmen.
Der Verwalter kann geeigneten Dritten Verwaltungsaufgaben, die sich aus dem Verwaltungsvertrag ergeben, übertragen bzw. Untervollmachten erteilen. Seine Haftung für die Erfüllung des Verwaltungsvertrags wird jedoch hiervon nicht berührt.
Diese Vollmacht ist bei Beendigung des Verwaltungsvertrags unverzüglich dem Eigentümer und Vermieter zurückzugeben.
Unterschrift Eigentümer
Verwaltervollmacht (Kündigung von Mietverhältnissen)
Der Eigentümer und Vermieter der Liegenschaft ________________ (Anschrift) bevollmächtigt den Verwalter/die Verwalterin, Herrn/Frau ___________, zur Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte nach § 174 BGB, insbesondere zur ordentlichen fristgemäßen Kündigung von Mietverhältnissen und zur außerordentlichen fristlosen Kündigung von Mietverhältnissen.
Unterschrift Eigentümer
Verwaltervollmacht (Abmahnung eines Mieters)
Der Eigentümer und Vermieter der Liegenschaft ________________ (Anschrift) bevollmächtigt den Verwalter/die Verwalterin, Herrn/Frau ___________, zur Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte nach § 174 BGB, insbesondere zur Anmahnung rückständiger Mieten und Umlagen sowie zu Abmahnungen des/der Mieter(s) wegen sonstiger Vertragsverletzungen.
Unterschrift Eigentümer