Leitsatz

Verwalterzustimmung bei rechtsgeschäftlichem, einvernehmlichem Rückerwerb kraft vereinbarten Rücktrittsvorbehalts erforderlich (Abgrenzung zu OLG Hamm, Beschluss v. 6.7.2010)

 

Normenkette

§ 12 WEG

 

Kommentar

Eine vereinbarte Veräußerungszustimmung durch den Verwalter kann im Grundbuchverfahren nicht einschränkend dahin ausgelegt werden, dass der rechtsgeschäftliche, einvernehmliche Rückerwerb eines Teileigentums aufgrund eines durch Vormerkung gesicherten, in das Belieben des Berechtigten gestellten Rückübertragungsanspruch vom Zustimmungserfordernis des § 12 WEG freigestellt wird. Vorliegend geht es nicht um die Rückabwicklung eines Vertrags nach wirksamer Anfechtung bzw. aufgrund entsprechender Gestaltungserklärung (Rücktritt, Geltendmachung des sog. großen Schadensersatzes) im Sinne der Entscheidung des OLG Hamm (OLG Hamm, Beschluss v. 6.7.2010, I-15 Wx 355/09, ZMR 2011 S. 147 = NZM 2011 S. 157).

 

Link zur Entscheidung

OLG Hamm, Beschluss v. 8.7.2011, I-15 W 348/11

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