Entscheidungsstichwort (Thema)
Mitbestimmung. Mitwirkung. Ordnung in der Dienststelle. Verhalten der Beschäftigten. Verwaltungsanordnung. Mitarbeitergespräch. Zielvereinbarung
Leitsatz (amtlich)
Zur Mitbestimmungspflichtigkeit von Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarung.
Normenkette
LPVG § 79 Abs. 1 Nr. 12, § 80 Abs. 1 Nr. 1
Verfahrensgang
VG Karlsruhe (Beschluss vom 17.09.1999; Aktenzeichen 16 K 1219/99) |
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe – Fachkammer für Personalvertretungssachen (Land) – vom 17. September 1999 – 16 K 1219/99 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Tatbestand
I. Die Beteiligten streiten über die Mitbestimmung bei der Einführung sogenannter Mitarbeitergespräche mit Zielvereinbarung (MAG-ZV).
Durch Hausmitteilung vom 25.01.1999 „Mitarbeitergespräche” teilte die Beteiligte den Mitarbeitern der xxxxxxxxxxxxx mit, dass in der xxxxxxxxxxxxx xxx xxxxxxxxxxxx Baden-Württemberg künftig – wie in der gesamten Landesverwaltung – nach einer Pilot- und einer Schulungsphase einmalig jährlich sogenannte „Mitarbeitergespräche” geführt werden. In der Hausmitteilung heißt es weiter wörtlich:
„Die Mitarbeitergespräche sind das künftige zentrale Führungs- und Steuerungsinstrument der Personalverwaltung. Sie gewinnen im Hinblick auf die in diesem Jahr stattfindenden Regelbeurteilungen eine zusätzliche Bedeutung.
Mitarbeitergespräche haben zum Ziel
- • einen offenen Austausch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erreichen und damit eine gute Zusammenarbeit zu festigen und wo nötig zu verbessern,
- • die Arbeitsergebnisse durch sinnvolle und geplante Kooperation zu optimieren
- • die Arbeitsbedingungen und damit die Arbeitsfreude und Identifikation mit der Aufgabe zu steigern • Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und soweit möglich zu realisieren und• Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung aufzuzeigen und ungenutzte Potentiale zu erschließen.
Das Mitarbeitergespräch umfasst im wesentlichen drei Bereiche:
- • die Beratungsphase, in der die derzeitige Arbeitssituation erörtert und bewertet wird,
- • den Abschluss einer Zielvereinbarung, die künftige Arbeitsergebnisse inhaltlich und zeitlich konkretisiert und
- • das Förderungsgespräch, das sich mit der künftigen beruflichen Perspektive der Mitarbeiterin und des Mitarbeiters beschäftigt.
In den Schulungen wurden diese Gesprächsphasen eingehend behandelt. Der beiliegende Leitfaden zum Mitarbeitergespräch soll den Gesprächsteilnehmern Anregungen zum Inhalt und Ablauf des Gesprächs geben. Er versteht sich als Arbeitshilfe, die variabel eingesetzt werden kann und keineswegs als starres Schema, das abgearbeitet werden muss. Als weitere Unterlagen der Gespräche können auch die jeweiligen Arbeitsprogramme herangezogen werden.
Die Mitarbeitergespräche werden auf vier Ebenen geführt. Auf der ersten Ebene sprechen die Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleiter mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachgebiets. Dem Referatsleiter und der Referatsleiterin bleibt es vorbehalten, nach eigenem Ermessen im Benehmen mit der Sachgebietsleiterin und dem Sachgebietsleiter mit einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Gespräch zu führen. Auf der zweiten Ebene sprechen die Referatsleiterinnen und Referatsleiter mit den Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleitern des Referates. Für Referat 11 gilt im Bereich des Inneren Dienstes eine Sonderregelung. Auf der dritten Ebene sprechen die Abteilungsleiter mit den Referatsleiterinnen und Referatsleitern und auf der vierten Ebene spricht die Präsidentin mit den Abteilungsleitern. Ab der zweiten Ebene sollen auch Ergebnisse des Gesprächs der darunter liegenden Ebene (Referatsleiterin/Referatsleiter – Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter) in das Gespräch einbezogen werden.
Die Gespräche der ersten Ebene sollten nach dem Erscheinen dieser Hausmitteilung beginnen und bis Mitte März abgeschlossen sein; für die nächsten Ebenen sind die Monate ab Mitte März bis Ende April vorgesehen.
Ich bitte Sie alle, die Möglichkeiten dieses Gesprächs zu nutzen und es in einer offenen und verständnisvollen Atmosphäre zu führen.”
Der Hausmitteilung war ein Leitfaden folgenden Inhalts beigegeben:
„Mitarbeitergespräch (Leitfaden)
– Beratung, Förderung, Arbeitsziele –
- Was haben wir im letzten Jahr in Angriff genommen?
- Was haben wir erreicht, was haben wir nicht erreicht?
- Was hat unser Arbeitsergebnis/unsere Arbeit positiv bewirkt?
- Wenn nicht alles erreicht wurde – woran lag es?
- Welche Verbesserungsvorschläge können Sie machen? Kann insbes. etwas rationalisiert werden? Kann auf etwas verzichtet werden?
- Gibt es Ziele, die Sie sich für Ihre persönliche Arbeit in diesem Jahr setzen?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die gesteckten Ziele erreicht werden können?
- Sehen Sie sich mit Ihren jetzigen Aufgaben Ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechend eingesetzt? Haben Sie Vorschläge zu Ihrer derzeitigen/künftigen Verwendung, die Ihr Vorgesetzter an die Perso...