Entscheidungsstichwort (Thema)

Personalvertretung. Sachverständige des Personalrats. Bestellung von Sachverständigen und Kostentragung

 

Leitsatz (amtlich)

Der Personalrat hat keine Befugnis, eigenständig auf Kosten der Dienststelle Sachverständige heranzuziehen.

 

Normenkette

LPVG §§ 45, 68; BPersVG §§ 44, 68

 

Verfahrensgang

VG Stuttgart (Beschluss vom 28.11.1984; Aktenzeichen PVS 24/84)

 

Nachgehend

BVerwG (Beschluss vom 08.11.1989; Aktenzeichen 6 P 7.87)

 

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 28. November 1984 – PVS 24/84 – wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 

Tatbestand

I. In Baden-Württemberg wird bei den Universitätsverwaltungen seit 1973 die elektronische Datenverarbeitung (EDV) zur Personal- und Stellenverwaltung und zur Studentenverwaltung eingesetzt. Damals wurde ein hierfür entwickeltes Grundprogramm von den Universitäten auf die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten abgestimmt. Dieses Programm ließ sich den im Laufe der Jahre eingetretenen und weiter eintretenden Veränderungen nicht mehr ausreichend anpassen. Unter anderem ließen sich neuartige oder bedeutsamer gewordene Stellenbewirtschaftungsdaten (wie Stellensperren, Teilzeitbeschäftigungen, Zahlung von Krankenbezügen, Schwerbehinderteneigenschaft, Genehmigung von Nebentätigkeiten) nur unzureichend erfassen und bearbeiten. Termine und Veränderungen für die Zukunft konnten nicht angegeben werden. Die Verhältnisse konnten nicht in ihrer zeitlichen Entwicklung dargestellt werden. Das System entsprach auch insoweit nicht mehr dem heutigen Stand, als es auf eine Trennung der Sachbearbeitung und der elektronischen Verarbeitung angelegt war. Dies hatte unter anderem zur Folge, daß die in dem System vorhandenen Daten nicht dem jeweiligen Bearbeitungsstand entsprachen und ein unmittelbarer Zugriff der Sachbearbeiter auf die Daten nicht möglich war.

Im Hinblick auf diese Gegebenheiten beabsichtigte das Ministerium für Wissenschaft und Kunst, für den Universitätsverwaltungsbereich ein neues „Personal- und Stellenverwaltungssystem am Arbeitsplatz (PSA)” einzuführen. Das neue System sollte für die Personalverwaltung und für die Stellenverwaltung die Aufnahme und Bearbeitung zusätzlicher Daten eröffnen und die Sach- und Datenbearbeitung an jeweils demselben Arbeitsplatz zusammenführen. Hierzu entwickelte das Ministerium zunächst unter der Leitung eines EDV-Koordinators ein Rahmenkonzept, das mit der Entwicklung des Systementwurfs unter Mitwirkung der Hochschul-Informations-System- (HIS) GmbH weitergeführt wurde. Die Entwicklung des gesamten Systems kam im Oktober 1983 zu einem gewissen Abschluß, über die entsprechenden Vorarbeiten unterrichtete das Ministerium den antragstellenden Hauptpersonalrat in Besprechungen und unter Vorlage entsprechender unterlagen, insbesondere einer umfassenden Leistungsbeschreibung (genannt: HIS-PSA, Stand Oktober 1983). Sieben Mitglieder des Antragstellers nahmen am 20./21.3.1984 an einer vom Ministerium ausgerichteten Fortbildungsveranstaltung teil über das Thema „Datenverarbeitung in der Personal- und Stellenverwaltung/EDV-technische Grundlagen zur datengestützten Dialogverarbeitung”. Die Veranstaltung wurde vom EDV-Koordinator des Ministeriums ausgerichtet. Unterm 10.5.1984 beantwortete das Ministerium 15 vom Antragsteller schriftlich gestellten Fragen zur Einführung und zum Betrieb des Systems.

Das Ministerium übermittelte schließlich dem Antragsteller am 14.5.1984 das Rahmenkonzept und den Systementwurf (genannt: PSA 84) mit dem Ziel, die Zustimmung des Antragstellers für deren Durchführung zu erlangen, ohne allerdings einen förmlichen Antrag auf Zustimmung zu stellen. Es handelte sich bei den genannten unterlagen um dieselben Unterlagen, die der gleichzeitigen Planungsanzeige des Ministeriums an den Koordinations-Ausschuß-EDV beigefügt waren. Der dem Antragsteller übermittelte Systementwurf PSA 84 bestand aus der Leistungsbeschreibung (Stand Oktober 1983); dieser enthielt die Begründung für das neue Personal- und Stellenverwaltungssystem, und es waren die Systeminhalte, die Verarbeitungsformen und die technische Realisierung dargestellt; der Anhang dazu enthielt eine Liste aller von dem System zu erfassenden die Beschäftigten und die Beschäftigungsverhältnisse betreffenden Daten und der Stellen-, Stellenbesetzungs- und Bewerbungsdaten, eine Schlüsselübersicht und eine Liste aller Masken. Im Rahmenkonzept waren im ersten Teil die Schwachstellen des bisherigen Zustandes dargestellt (Nr. 1), die Zielsetzungen für die technische und inhaltliche Neukonzeption (Nr. 2), die Sollkonzeption (Nr. 3), die Realisierungsschritte (Nr. 4) und ein Kostenvergleich (Nr. 5), in einem zweiten Teil war für jede Art von Personendaten, wie sie von dem System erfaßt werden, die Rechtsgrundlage für die Speicherung und Bearbeitung angegeben.

Der Antragsteller schrieb dem Ministerium unterm 24.5.1984, die beabsichtigten Maßnahmen hätten besondere Tragweite. Es bestünden wesentliche, s...

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