3. |
Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. |
4. |
1Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. 2Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden. |
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