1 Vorruhestandsregelungen
Vorruhestandsregelungen werden außerhalb der Regelungen des Altersteilzeitgesetzes in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelarbeitsverträgen getroffen, um den Arbeitnehmern den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern. Durch Vorruhestandsregelungen werden ältere Arbeitnehmer veranlasst, bereits vor Bezug von Altersrente aus dem Dienstverhältnis auszuscheiden.
2 Vorruhestandsgeld
Die vereinbarten Vorruhestandsleistungen gelten steuerlich als Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis. Sie sind lohnsteuerpflichtig und unterliegen deshalb dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften. Vorruhestandsgelder sind als Versorgungsbezüge steuerpflichtig.
3 Lohnsteuerabzug vom Vorruhestandsgeld
Für den Lohnsteuerabzug muss der in den Vorruhestand getretene Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die notwendigen Daten für den Abruf der ELStAM vorlegen. Der Arbeitgeber hat auch für den in den Vorruhestand getretenen Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen und ggf. den Lohnsteuer-Jahresausgleich vorzunehmen.
Hat der frühere Arbeitnehmer in dem betreffenden Lohnzahlungszeitraum das 63. Lebensjahr oder als schwerbehinderter Mensch das 60. Lebensjahr vollendet, kann vom Arbeitgeber vor Berechnung der Lohnsteuer
- der Versorgungsfreibetrag und
- der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
vom Vorruhestandsgeld abgezogen werden.
Bei einem Versorgungsbeginn in 2024 beträgt der Freibetrag 13,68 % der Bezüge, max. 1.020 EUR, und der Zuschlag 306 EUR. Erfolgte der Versorgungsbeginn in 2023, betragen die Vergünstigungen 14 %, max. 1.050 EUR bzw. 315 EUR für den Zuschlag.
Streckung der Abschmelzung des Versorgungsfreibetrags
Durch das Wachstumschancengesetz wurde der Zeitraum, in dem ein Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag angesetzt werden können, bis 2058 verlängert. Die langsamere Abschmelzung gilt rückwirkend ab 2023. In der Entgeltabrechnung sind die neuen Werte erst ab 2025 zu berücksichtigen. Somit gelten dort für die Jahre 2023 und 2024 die folgenden Werte:
Jahr des Versorgungsbeginns |
Versorgungsfreibetrag |
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in EUR |
in % der Versorgungsbezüge |
Höchstbetrag in EUR |
2023 |
13,6 |
1.020 |
306 |
2024 |
12,8 |
960 |
288 |
Bei der Berechnung der Lohnsteuer ist die ungekürzte Vorsorgepauschale für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer anzusetzen. Außerdem erhalten Versorgungsempfänger – ebenso wie Rentner – nur einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 EUR.
Auszahlende Stelle gilt als zuständiger Arbeitgeber
Die Lohnsteuer wird von der Stelle einbehalten, die das Vorruhestandsgeld an den Arbeitnehmer auszahlt. In der Regel ist das der bisherige Arbeitgeber des berechtigten Arbeitnehmers. Wird das Vorruhestandsgeld nicht von dem früheren Arbeitgeber, sondern von einer gemeinsamen Einrichtung oder einer überbetrieblichen Ausgleichskasse gezahlt, gelten diese Institute für den Lohnsteuerabzug als Arbeitgeber.
4 Zukunftssicherungsleistungen für Vorruheständler
Die vom Arbeitgeber zusätzlich zu leistenden Beitragsanteile zur Pflichtversicherung des Vorruheständlers in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sind als Zukunftssicherungsleistungen steuerfrei. Dasselbe gilt für die den gesetzlichen Pflichtbeiträgen gleichgestellten Arbeitgeberzuschüsse zu Lebens- und Rentenversicherungen sowie für Pflichtzuschüsse des Arbeitgebers zu Kranken- und Pflegeversicherungen.
Direktversicherungen
Die Pauschalversteuerung von Direktversicherungsbeiträgen und Zuwendungen an Pensionskassen mit 20 % ist seit 2005 für Beiträge zu einer Direktversicherung nur noch in sog. Altfällen möglich. Für diese Altfälle ist die Pauschalbesteuerung ohne Einschränkung auch weiterhin anwendbar. Dies gilt auch, wenn die Beiträge für Versorgungszusagen für frühere Arbeitnehmer erbracht werden. Deshalb können Direktversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber erbringt, nachdem der Arbeitnehmer in den Vorruhestand getreten ist, ebenfalls pauschal besteuert werden.