Was Sie in den Händen halten, ist die bereits vierte aktualisierte Auflage des "Allrounders".

Ein Fachbuch – Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Büroabläufen und alltäglichen Problemen der anwaltlichen Praxis sind beabsichtigt und insbesondere wünschenswert. Wir Autoren nennen dieses Fachbuch nur "Der Allrounder", denn das ist es, was wir geschrieben haben: Ein Fachbuch für Auszubildende, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte und auch Rechtsanwälte, das eine wesentliche Arbeitserleichterung für Sie bringen wird. "Der Allrounder" ist das Ergebnis der gebündelten Erfahrung von insgesamt über 75 Berufsjahren in der Büroleitung der anwaltlichen Kanzlei.

Er ist aus der Praxis für die Praxis geschrieben und spiegelt Strukturen aus unterschiedlichen Kanzleien wieder; das macht ihn so wertvoll.

Ziel war es, alle typischen Tätigkeiten in einer klassischen Anwaltskanzlei abzubilden: Die Akte von A wie Aktenanlage bis Z wie Zwangsvollstreckung. Wie gewohnt haben wir Wissenswertes aus den Bereichen Büroorganisation, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, RVG, Verfahrensrecht und besondere Verfahrensarten sowie Personalrecht für Sie zusammengestellt.

Ebenso wie die Parteien bei der Regierungsbildung 2018 hat uns bei dieser vierten Neuauflage jedoch ein Thema besonders beschäftig, und zwar "die Digitalisierung im Berufsleben". Obwohl die geplante Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zum 1.1.2018 kläglich gescheitert ist und verschoben werden musste, lässt sich die Entwicklung nicht aufhalten und wurde entsprechend von uns für Sie – zumindest theoretisch – aufbereitet. Bis zur Abgabe der aktuellen Manuskripte war leider das beA noch nicht wieder am Start. In der BRAK-Hauptversammlung wurde jedoch am 27.6.2018 die schrittweise Wiederinbetriebnahme des beA beschlossen. Ab dem 4.7.2018 wird ein neuer Client Security zum Download und zur Installation bereitstehen und am 3.9.2018 sollen die beA-Postfächer wieder freigeschaltet werden. Nach Auskunft der BRAK wird die Einrichtung und das Arbeiten mit dem beA unverändert in der neuen Version sein, so dass wir uns entschlossen haben, Ihnen den beA-Abschnitt nicht vorzuenthalten. Des Weiteren wurden auch erstmals die elektronische Akte und die Europäische Datenschutzrichtlinie (DSGVO), die ab 25.5.2018 in den Kanzleien umgesetzt werden muss, behandelt.

Der RVG Teil wurde aktualisiert und hat wie gewohnt die Optimierung Ihrer Vergütung im Visier.

Sie finden diverse Vergütungsvereinbarungen (auch Erfolgshonorar), Auftragsbestätigungen, Vollmachten, Bürgschaften, Hinterlegungen, Zustellungen, das Muster einer Vergütungsklage und diverse Belehrungen, die vermeiden, dass der Vergütungsanspruch verloren geht.

Auch die immer wieder erforderlichen Auseinandersetzungen mit Rechtsschutzversicherungen und Gerichten bei der Kostenfestsetzung und in der Zwangsvollstreckung haben wir berücksichtigt. Alle Muster berücksichtigen die gebührenrechtliche Problematik und beugen durch eine hohe Effektivität Nachfragen der Gerichte vor.

Die ersten Azubis, die nach der novellierten Ausbildungsverordnung ausgebildet worden sind, haben zwischenzeitlich ihren Abschluss erworben. Da es hierbei noch immer zu Unsicherheiten in den Kanzleien kommt, haben wir uns für Sie mit der Ausbildung nach der Novellierung beschäftigt.

Wir Autoren leben in Berlin und sind seit 14 Jahren gut befreundet. Wir haben uns entschieden, dass jeder seinen eigenen Stil beibehalten soll und erhoffen uns, dass unser Fachbuch auch dadurch leicht lesbar wird. Darüber hinaus haben wir uns bemüht, durch einen lockeren Stil möglichen Ermüdungserscheinungen beim Leser vorzubeugen. Unser Beruf ist spannend, diese Spannung haben wir durch Beispiele und Muster im gesamten Allrounder aufrechterhalten.

Leider konnten wir nicht alle Fragen beantworten, die in diesem Traumberuf auftreten. So haben wir nicht im Detail die Vergütung in familienrechtlichen Angelegenheiten beleuchtet, das Strafrecht haben wir nur an wenigen Stellen erwähnt, weil es den Rahmen des Allrounders überschritten hätte. Immer dann, wenn wir ein Problem behandelt haben, haben wir dies intensiv und sorgfältig getan. Aber der Allrounder ist kein Kommentar und in bestimmten Fällen (Strafrecht) müssen Sie zumindest für schwierige Probleme auf weitere Literatur zurückgreifen. Den kanzleiüblichen Standard haben wir dargestellt.

Wir haben von häufigen Literaturzitaten abgesehen. Wenn wir Urteile des BGH ohne weitere Fundstelle genannt haben, dann bieten wir Ihnen auch die Anleitung, wie Sie vorgehen müssen, um z.B. über das Internet schnell auf das Urteil zugreifen zu können.

Unser Ziel ist es, dass Sie immer, wenn Sie ein Problem haben, zum Allrounder greifen, um dann vermutlich schnell fündig zu werden.

Ein Wort zur Ansprache im Text: Auch wenn teilweise nur die weibliche Ansprache gewählt worden ist, sind selbstverständlich sowohl männliche als auch weibliche Vertreter unseres Berufes angesprochen.

Insofern, lassen Sie sich von Weiterbildung verführen, je mehr Sie wis...

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