Das Berufsbild des Juristen wandelt sich nicht nur im Arbeitsrecht. Stand früher der Forensiker im Fokus, der bei den Gerichten plädierende Kämpfer für die Rechte seiner Mandaten, so ist es heute zunehmend der gestaltend tätige Jurist. Denn die Aufgaben und damit das Anforderungsprofil haben sich gewandelt. Die Tendenz unserer Gesellschaft, immer komplexer werdende Sachverhalte in folglich immer komplexer werdenden Vertragswerken zu regeln, sowie die zunehmende Kodifizierung des Arbeitsrechts, insbesondere durch Anwendbarkeit der AGB-Kontrolle im Individualarbeitsrecht, fördern, ja verlangen diesen Wandel. Die Vertragsgestaltung ist zudem haftungsträchtig, wie nicht zuletzt jedem bewusst ist, der ein Unterrichtungsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB zu entwerfen hatte. Schließlich ist die Vertragsgestaltung herausfordernd, muss man doch aufgrund der Langlebigkeit der eigenen Arbeitsprodukte Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung antizipieren. Dennoch haftet dem Kautelarjuristen – völlig zu Unrecht – der Hauch des Langweiligen an. Nicht die Robe, sondern der Ärmelschoner sei sein Erkennungszeichen.
Doch die Zeiten ändern sich. Nicht nur in Großkanzleien nimmt die Vertragsgestaltung heute bereits gegenüber der forensischen Tätigkeit einen viel größeren Umfang an. Auch in den Rechtsabteilungen und mittelständisch geprägten Kanzleien überwiegt im Arbeitsrecht der gestaltende Anteil. Den Universitäten ist diese Entwicklung nicht verborgen geblieben, wie die steigende Zahl von Lehrveranstaltungen zur Vertragsgestaltung belegt. Lediglich die – ansonsten teils ausufernde – arbeitsrechtliche Literatur spiegelt diese Entwicklung nicht wider. Zwar ist dieses Formularbuch aus der Reihe der AnwaltFormulare nicht das erste Buch seiner Art. Dennoch ist der Anteil von (arbeitsrechtlichen) Formularsammlungen gegenüber den klassischen Lehrbüchern und Kommentaren nach wie vor sehr gering. Angesichts der zunehmenden Bedeutung der "Kunst des Verträgeschreibens" dürfte sich dies jedoch ändern. Daher sind die 38 Autorinnen und Autoren dieses Buches zuversichtlich, dass die "AnwaltFormulare Arbeitsrecht" eine weitere Hilfestellung für die Praxis liefern. Nicht zuletzt aufgrund der Konzeption, bei der die Muster nicht losgelöst stehen, sondern mit praxisrelevanten Hinweisen und den rechtlichen Grundlagen verknüpft sind, so dass die Hinzuziehung eines Lehrbuches oder Kommentars teils überflüssig sein dürfte, hoffen die Autorinnen und Autoren sowie der Verlag auf eine positive Aufnahme des Buches durch die Praxis.
Alle haben ihre besonderen Erfahrungen in die jeweils bearbeiteten Muster einfließen lassen. So vergaß ich in meiner ersten einstweiligen Verfügung, für einen bestreikten Arbeitgeber eine "gerade" Zufahrtsgasse zum bestreikten Betrieb mit der Folge zu erwirken, dass die IG Metall zwar eine drei Meter breite, jedoch als Slalomkurs abgesteckte Gasse öffnete. Alle nahmen es gottlob mit Humor. So wie sich dieser Hinweis nun in meinem Muster wiederfindet, basieren auch die übrigen Beiträge auf den Erfahrungen der jeweiligen Bearbeiter. Praxisrelevanz in Verbindung mit weiterführenden und komprimierten Hinweisen zu den materiellen Problemen ist der Anspruch an das Buch. Anregungen aus der Praxis, Kritik und Verbesserungsvorschläge sind willkommen. Denn der Wettlauf zwischen dem Vertragsgestalter und dem (richterlichen Ersatz-)Gesetzgeber wird nicht enden.
Für die sehr engagierte Mitarbeit sowie insbesondere die Bereitschaft, Dritte an den eigenen Mustern teilhaben zu lassen, danke ich dem Kreis der Autorinnen und Autoren auch an dieser Stelle ganz herzlich. Dank schulden wir alle dem Deutschen Anwaltverlag, wobei wir stellvertretend Frau Krista Schneider nennen, für die gute Betreuung und Begleitung während der Erstellung dieses Formularbuches.
Hamburg, im Oktober 2010 |
Stefan Lunk |