Dr. Jörg Kraemer, Frank-Michael Goebel
Die 6. Auflage der "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" hat einen neuen Herausgeber bekommen. Als ich gefragt wurde, ob ich bereit sei, die Herausgeberschaft mit zu übernehmen, war es für mich eine große Ehre, das Standardwerk weiter fortführen zu dürfen. Ich hoffe, ich konnte und kann dem auch zukünftig gerecht werden.
Seit der letzten Auflage hat sich einiges getan. Durch die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.2022 wurden die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung des Jahres 2012 und die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung des Jahres 2015 aufgehoben und komplett neue Formulare eingeführt. Mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung wurden im Layout neue Formulare mit einer überschaubaren Zahl von Änderungen eingeführt. Diese Änderungen bedingten eine umfangreiche Überarbeitung der Formulare.
Weiter wurden die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10.8.2021 sowie durch das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 19.7.2024 eingearbeitet. Ebenfalls wurden die Änderungen durch das Gerichtsvollzieherschutzgesetz, welches zum 8.5.2021 in Kraft trat, mit den entsprechenden Auswirkungen auf den Pfändungsschutz gem. § 811 ZPO sowie die Änderungen durch das Pfändungsschutzkontofortentwicklungsgesetz vom 22.11.2020 berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Manuskriptabgabe war das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung sowie das Kostenänderungsgesetz 2025 noch nicht in Kraft getreten. Die maßgeblich geplanten Änderungen konnten jedoch berücksichtigt werden.
In mehr als acht Jahren seit der letzten Auflage entwickelte sich auch die Rechtsprechung weiter. So zeigt das Werk eine Vielzahl aktueller Entscheidungen und bringt es auf den Stand von Oktober 2024.
Es bleibt bei dem Anspruch des Gläubigers, die Zwangsvollstreckung effektiver zu gestalten, und bei dem des Schuldners, berechtigten Schuldnerschutz in Anspruch nehmen zu können. Herausgeber und Autoren wollen Ihnen dabei helfen. Der Schuldner, der unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, soll in den Genuss des Pfändungsschutzes kommen. Der leistungsfähige, jedoch leistungsunwillige Schuldner soll dagegen dem Gläubiger für seine Verbindlichkeiten einstehen und nicht die Gelegenheit erhalten, sich dem Ausgleich der berechtigten, weil titulierten Forderung zu entziehen. Die "AnwaltFormulare Zwangsvollstreckung" folgen deshalb weiter dem Konzept, die einzelnen Vollstreckungsarten systematisch darzustellen, jedoch durch weiter ausgebaute Hinweise und Tipps immer auch auf weiterführende Möglichkeiten aufmerksam zu machen. Stoßen Sie auf einem Weg ans Ende, wollen wir Ihnen die Abzweigung zeigen, die weiter führt. Wie in der Vergangenheit sind wir für praktische Hinweise Ihrerseits immer wieder dankbar.
Nicht nur die Seitenzahl ist weiter angewachsen. Auch die Zahl der Muster ist damit erneut angestiegen. Dabei sei allen Lesern gedankt, die gegenüber Herausgeber und Autoren entsprechende Wünsche geäußert haben. Herausgeber und Verlag werden auch in Zukunft versuchen, solche Wünsche zu berücksichtigen. Zugleich wurden die Muster der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung angepasst und im Hinblick hierauf optimiert. Der neue Download soll hier für eine schnelle Übernahme in die Softwaresysteme des Anwenders sorgen.
Das vorliegende Werk dient allein der täglichen Vollstreckungspraxis und lebt von dieser. Vor dem Hintergrund immer neuer Fragen und Herausforderungen sind Herausgeber und Autoren weiterhin für Hinweise, Anregungen und Wünsche der Praxis dankbar. In diesem Sinne hoffen wir, dass auch die 6. Auflage von der Praxis angenommen wird.
Zum Schluss danke ich Herrn Goebel für die Bereitschaft, mir die zukünftige Herausgeberschaft anzuvertrauen sowie die Unterstützung während der Erstellung der Auflage. Meiner Ehefrau Jenny und meinen Söhnen Oskar und Caspar und allen anderen mir sehr nahestehenden Menschen möchte ich danken, für viel Verständnis für den mit der Herausgabe eines solchen Werks verbundenen Zeitaufwand.
Dr. Jörg Kraemer
Herausgeber
joergpk@web.de
Vorwort zur 1. Auflage
Im Studium und auch im juristischen Vorbereitungsdienst steht das Zwangsvollstreckungsrecht regelmäßig am Rande des Interesses. Erst in der beruflichen Praxis offenbart sich die wahre Bedeutung des Vollstreckungsrechts. Hier zeigt sich, dass die Freude des Mandanten über den erfolgreich geführten Prozess und den erstrittenen Vollstreckungstitel erlischt, wenn in der Folge sein Anspruch nicht befriedigt wird. So ist bei dem zunehmend kritischeren Mandanten der Erfolg in der Zwangsvollstreckung auch ein Gradmesser für den "erfolgreichen Rechtsanwalt". Die tägliche Praxis im Zwangsvollstreckungsrecht zeigt, dass angesichts weitreichender Schuldnerschutzvorschriften hier Ideenreichtum und Schnelligkeit zählen. Das Gesetz selbst formuliert es in § 804 Abs. 3 ZPO: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Mit...