Dr. iur. Klaus-Peter Horndasch
Das Familienrecht stellt ein besonders dynamisches Rechtsgebiet dar. Mit dem sich ständig wandelnden und fortentwickelnden gesellschaftlichen Bild von Familie und Recht passen sich Gesetzgebung und Rechtsprechung neuen Einsichten und veränderten Vorstellungen an.
In der vorliegenden 8. Auflage der AnwaltFormulare Familienrecht sind deshalb neben Änderungen in der Gesetzgebung natürlich auch die aktuelle Rechtsprechung und die Fachliteratur eingearbeitet.
Entscheidend ist aber für die Neuauflage darüber hinaus noch einmal eine zusätzliche erhebliche Anzahl neuer Formulare und Muster entwickelt worden, die alle materiellrechtlichen Bereiche erfasst und die wesentlichen Veränderungen in den letzten fast 4 Jahren seit dem Erscheinen der Vorauflage berücksichtigt.
Nutzer*innen werden daher mit dem Werk auf aktuelle Rechtsgrundlagen und in der täglichen Praxis wertvolle Informationen, Anregungen, Muster und Formulare sowie auf Vorschläge für – gerichtliche und notarielle – Vereinbarungen zurückgreifen können.
All dies wird, so hoffe ich, Nutzer:innen dabei helfen, die bestmögliche Bearbeitung von Mandaten zu sichern.
Ich hoffe deshalb, dass die Neuauflage des Werkes Ihnen gerade in der anwaltlichen Praxis noch stärker als bisher zu einem ständigen, helfenden Begleiter werden kann.
Weyhe, im Juli 2022 |
Dr. Klaus-Peter Horndasch |
Vorwort zur 7. Auflage
Das Familienrecht ist immer in Bewegung. Gesellschaftliche Veränderungen und Einsichten führen zu Diskussionen in familienrechtlichen Fachkreisen, zur Fortentwicklung der Rechtsprechung und münden schließlich – zumindest partiell – in Veränderungen und Anpassungen von Rechtsvorschriften. Doch selbst dann, wenn Gesetze unberührt bleiben, setzt die Fachliteratur ebenso wie die Rechtsprechung häufig genug neue Maßstäbe oder eröffnet neue Spielräume für die Auslegung bestehenden Rechts.
Darauf müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vorbereitet sein. Gerade das Familienrecht mit seinen vielen Wertungsmaßstäben und seiner stetigen Entwicklung fordert dauernde anwaltliche Fortbildung. Ebenso wichtig ist die Hilfestellung durch familienrechtliche Werke, mit der Ehe- und Familiensachen in der Praxis bearbeitet werden können. Das vorliegende Buch will diese umfassende Hilfestellung bieten. Bereits knapp drei Jahre nach Erscheinen der 6. Auflage des Werkes musste deshalb der Entwicklung Rechnung getragen und eine vollständige Überarbeitung vorgenommen werden.
Die Entwicklung in der anwaltlichen Praxis hat in der vorliegenden Auflage des Werkes auch zu veränderten Schwerpunkten geführt. Die einstweilige Anordnung hat in der Praxis an Bedeutung verloren, seitdem sie unabhängig von einer Hauptsache beantragt werden kann. Überdies ist in bestimmten Kindschaftssachen ohnehin im Hauptsacheverfahren gerichtlich innerhalb eines Monates zu terminieren, so dass in den davon betroffenen Fällen eine einstweilige Anordnung nicht zu einem schnelleren Ergebnis führt. Gleichwohl findet der geneigte Leser noch zahlreiche Hilfestellungen für differenzierte Einzelfälle.
An Bedeutung in der Praxis dazu gewonnen hat dagegen das Kindschaftsrecht, für das im Werk in einem eigenen Abschnitt nunmehr zahlreiche Muster zu finden sind.
Der – hoffentlich weiterhin – geneigte Leser wird darüber hinaus zahlreiche Veränderungen gegenüber der Vorauflage feststellen, die dem Unterzeichner zuzurechnen sind, also letztlich am Autorenwechsel liegt. Ich bitte um Nachsicht für vielleicht manchen ungewohnten Satz. Er ist in bester Absicht geschrieben, nämlich in der Absicht, uns Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Hilfestellung in ihrer täglichen Praxis zu bieten; eine Hilfestellung für häufig vorkommende Probleme im Bereich von Ehe und Familie ebenso wie bei selten, aber eben doch dann und wann auftretenden komplizierteren Sachverhalten.
In diesem Sinne hoffe ich, dass Ihnen das Buch in seiner Neuauflage zu einem helfenden ständigen Begleiter werden wird.
Weyhe, im August 2018 |
Dr. Klaus-Peter Horndasch |