Michel Schah-Sedi, Cordula Schah-Sedi
Seit dem Erscheinen der 1. Auflage des 5. Bandes aus der Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" sind nun sieben Jahre vergangen.
Alle sieben Jahre verändert sich der Mensch – seine Figur, seine Haare, ja sogar die Persönlichkeit. Moderne Zellforschung hat mittlerweile das bestätigt, was einst von Rudolf Steiner als Teil seines anthroposophischen Weltbildes entwickelt worden war. Zellbiologisch wurde nachgewiesen, dass sich Körperzellen erneuern und der Mensch tatsächlich alle sieben bis zehn Jahre einen fast neuen Körper hat.
Beinahe ähnlich stellt sich die Entwicklung von der 1. Auflage dieses Werkes aus dem Jahre 2010 über die 2. Auflage im Jahr 2014 bis hin zur nunmehr vorliegenden 3. Auflage im Jahr 2017 dar. Jura ist nicht statisch, obgleich sich das Rechtsgebiet des Personenschadens nicht so gravierend verändert hat, dass man es nach sieben Jahren nicht mehr wiedererkennt. Die Schmerzensgeldentwicklung hat sich von dem im Jahre 2010 ausgeurteilten höchsten Schmerzensgeldbetrag von 500.000EUR (OLG Stuttgart v. 12.1.2010 – 1 U 107/09) auf 600.000 EUR zzgl. 550,00 EUR Rente für ein zweijähriges Kind (OLG Köln v. 10.12.2014 – 5 U 75/14) im Jahre 2014 entwickelt. Dieser Trend setzt sich fort, während sich die Unfallstatistik positiv entwickelt hat – es gibt weniger Tötungsfälle und die Anzahl der Verletzten hat sich ebenfalls reduziert. Lediglich im Großschaden ist die Anzahl der Verletzungsfälle relativ statisch. So ist jedoch feststellbar, dass die Ausgaben im Schadensfall gestiegen sind. Mindestens im Bereich der Pflege werden diese Ausgaben auch in Zukunft weiter überproportional steigen. Pflege wird ein knappes Gut werden, weil immer mehr Menschen in einer älter werdenden Gesellschaft mit Schwerstverletzten um dieses knappe Gut konkurrieren, wobei die geburtenschwachen Jahrgänge den sich bereits jetzt abzeichnenden Pflegenotstand noch weiter verstärken werden. So wird die aktuelle Pflegereform insbesondere durch das Pflegestärkungsgesetz II ab 1/2017 nicht ohne Auswirkung auf die zivilrechtliche Schadensregulierung bleiben.
Erneuert und ergänzt wurden im Sinne des oben zitierten 7-Jahre-Rhythmus sämtliche Kapitel dieses Werkes – gemessen an der 1. Auflage. Der Sprung von der 2. Auflage zur 3. Auflage wird deutlich an abermals inhaltlich völlig neu gefassten bisherigen Kapiteln wie dem Haushaltsführungsschaden im Verletzungs- und Tötungsfall. Wesentlich erweitert wurden die Kapitel Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse (hier insbesondere "Pflege"), Kapitalisierung, Vorbehalte in der Abfindungserklärung, Mediation und Unfallmedizin für Anwälte. Aktualisierte und neue Musterfälle flankieren diese Inhalte.
Die Überarbeitung und inhaltliche Erweiterung dieser 3. Auflage gegenüber der Vorauflage hat es erforderlich gemacht, weitere Bearbeiter für dieses Werk zu gewinnen. Neben den bisherigen Autoren Cordula Schah Sedi (Fachanwältin für Verkehrsrecht, Mediatorin und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens – IHK Rostock) und Michel Schah Sedi (Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator) wurde der Bearbeiterkreis dieser 3. Auflage erweitert um Rechtsanwalt und Mediator Dr. Jan Mittelstädt (Mitwirkung an den §§ 7, 9), Rechtsanwalt André Wilk (Mitwirkung an den §§ 4, 5 B, D, 10) sowie Rechtsanwalt und Mediator Roland Zarges (§§ 3, 8, 11 neu erstellt). An der Aktualisierung des versicherungsrechtlichen Teils in § 12 hat Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht André Westphal mitgewirkt. Dem erweiterten Bearbeiterkreis der 3. Auflage gilt der besondere Dank der "Altautoren".
Ohne die große Umsicht für jedes noch so kleine Detail und die fleißigen Hände an der Tastatur der Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Janina Flörke sowie der Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Martina Hagemann und der Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Karolin Kisiel wäre die Umsetzung des Manuskriptes in die druckfertige Version nicht in dem gebotenen Zeitfenster möglich gewesen. Die Autoren und Bearbeiter möchten sich an dieser Stelle dafür ausdrücklich bedanken.
Bereits in der 1. Auflage dieses Werkes war es das Anliegen der Autoren einen Beitrag dazu zu leisten, dass Geschädigtenvertreter und Schädiger (bzw. deren eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer im Rahmen des gesetzlichen Schuldbeitritts) fair und auf Augenhöhe miteinander umgehen und verhandeln können. An diesem Wunsch hat sich auch in der nun vorgelegten 3. Auflage nichts geändert. Für Anregungen ebenso wie auch für Kritik sind die Autoren dankbar (info@schahsedi.de).
Sommer 2017
Cordula Schah Sedi- Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht Mediatorin (Hochschule Darmstadt) öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Ermittlung des Haushaltsführungsschadens – IHK Rostock
Michel Schah Sedi- Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Mediator (Hochschule Darmstadt)