Sieben Jahre nach der letzten Auflage erscheint unser Werk in seiner 17. Auflage nun in neuem Gewand bei einem neuen Verlag. Von den Verfassern der 16. Auflage sind Dr. Wolfgang Kürschner, Dr. Frank Fad, Dr, Andreas Kadletz, Gundolf Rüge, Friedrich Wilhelm Sapp und Martin vom Brocke aus persönlichen Gründen ausgeschieden. Ihnen sei an dieser Stelle für ihr Engagement und Wirken nachdrücklich und herzlich gedankt.
Zu den Verfassern um Karl-Hermann Zoll, Dr. Holger Bremenkamp, Gregor Mössner, Dr. Thomas Schmitt und Prof. Dr. Günther Schneider, die die Hauptlast der Überarbeitung getragen haben, sind Kathrin Dabrunz, Dr. Fernanda Bremenkamp, Dr. Holger Fahl, Dr. Marcus Hartmann, Dr. Sebastian Müller, Dr. Solveigh Reul, Hermann Schumacher, Joachim Volpert und Dr. Sebastian Zapf hinzugetreten. Die veränderte Zusammensetzung der Verfasser garantiert auch für die Neuauflage eine praxisnahe, umfassende und ausgewogene Betrachtung der zentralen Themen des Unfallhaftpflichtrechts aus Justiz und Anwaltschaft.
Das vorliegende Werk vertritt weiterhin den Anspruch, einen zielgenauen und leicht verständlichen Zugriff auf die in der Praxis wesentlichen Bereiche des Unfallhaftpflichtrechts zu geben. Gegenüber der Vorauflage hat sich der Gesamtumfang des Werkes moderat erhöht. Die Aufgabe einer Gesamtdarstellung des Unfallhaftpflichtrechts besteht jedoch weiterhin darin, die Grundzüge mit ihren aktuellen Entwicklungen aufzuzeigen, auf Vertiefungen und sich in der Praxis stellende Fragen in benachbarten Rechtsgebieten aufmerksam zu machen, im Übrigen aber dort, wo weitergehende Ausführungen aus Raumgründen nicht möglich sind, auf einschlägige Rechtsprechung und weiterführendes Schrifttum hinzuweisen. Dementsprechend ist den Kapiteln die aus den Vorauflagen bekannte aktuelle Literaturauswahl vorangestellt.
Mit nahezu einem Viertel des Gesamtumfangs bildet das zweite Kapitel "unerlaubte Handlungen" mit einem Überblick über die verschiedenen Rechtsgrundlagen – insbesondere die zentralen Vorschriften des § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB und der §§ 827 ff. BGB, aber auch mit Blick auf das Staatshaftungsrecht und die Ausgleichsansprüche der Gesamtschuld – den Grundstein der Ausführungen zum Unfallhaftpflichtrecht. Die aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung haben Eingang in die Ausführungen gefunden, um dem Nutzer rasch ein zuverlässiges Bild über die Voraussetzungen der Anspruchsgrundlagen zu vermitteln.
Auf die Ausführungen zur Haftung der Versorgungsbetriebe folgt der in der Praxis überaus relevante Bereich der Fahrzeughaftung nebst pflichtversicherungsrechtlicher Grundlagen. Die in der Praxis zahlenmäßig nicht so häufig vorkommenden, aber umso weniger bekannten Bereiche des Binnenschifffahrtsrechts, des Umwelthaftpflichtrechts, des Bergschadensrechts und der Produkthaftung runden den Kanon deliktischer Anspruchsgrundlagen ab.
Das Verhältnis der vertraglichen Haftung zur deliktischen Haftung beleuchtet Kapitel 10. Enge Berührungspunkte zum Unfallhaftpflichtrecht hat auch das Arzthaftungsrecht, das Gegenstand des folgenden Kapitels ist. Zum Einen behandeln Ärzte häufig Folgen von Unfällen. Zum Anderen kann die an einen Unfall anschließende Heilbehandlung eigene, notwendigerweise vom Unfall abzugrenzende haftungsrechtliche Verantwortlichkeiten begründen. Auch und gerade hier ist für die Praxis eine aktuelle Darstellung der Entwicklungen in der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung unerlässlich.
Für die Regulierungs- und Entscheidungspraxis maßgeblich ist die Bestimmung des Schadens. Den Grundlagen des Schadensbegriffs widmet sich Kapitel 12. Praktisch bedeutsam, aber nach wie vor kompliziert in der Darlegung sind Erwerbs- und Haushaltsführungsschäden, die im Anschluss behandelt werden. Jeder vermeintlich noch so kleine Verkehrsunfall birgt Fragen der zutreffenden Abrechnung. Mit den jüngsten Entwicklungen im Bereich der tatsächlichen und fiktiven Abrechnungsmöglichkeiten befasst sich Kapitel 14.
Ansprüche Dritter sind Gegenstand des anschließenden Kapitels. Dort hat der Gesetzgeber die bekannten Grundfragen bei Tötung eines Ehegatten oder Elternteils um das neu eingefügte Hinterbliebenengeld erweitert. Es folgen Ausführungen zu den Grundlagen von Heilungskosten und vermehrten Bedürfnissen sowie zu Schmerzensgeld und immateriellen Schäden.
Einwendungen und Einreden rund um einen Anspruch – wie Mitverschulden, Vorteilsausgleichung, einen vertraglichen Haftungsausschluss, Verjährung oder Erfüllung – bilden den Gegenstand der Ausführungen in den Kapiteln 18 bis 22. Ergänzt um die Grundlagen des Schuldanerkenntnisses und Erlassvertrags und des Vergleichs endet der materiellrechtliche Abschnitt des Unfallhaftpflichtrechts.
Mit der Durchsetzung von Ansprüchen befasst sich der nächste Teil der Gesamtdarstellung. Er bietet einen allgemeinen Überblick über die Prozessvoraussetzungen und behandelt die praxisrelevante Frage, mit welcher Klageart unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch durchgesetzt werden muss. Die für Entscheidungs- und Berat...