In den Jahren 2006 bis Anfang 2010 bewegten sich die Zahlen der Zwangsversteigerungsverfahren auf noch hohem Niveau von über 50.000 pro Jahr. Ab 2010 sank die Anzahl der Verfahren kontinuierlich auf ca. 30.000 in 2014 und rund 15.000 in 2020. Die gute wirtschaftliche Konjunktur und das seit Jahren sehr niedrige Zinsniveau im Bereich von Immobiliendarlehen machen sich auch hier deutlich bemerkbar. Aktuell werden Immobilien relativ zügig versteigert, teilweise im ersten Versteigerungstermin und in guten Lagen mit sehr guten Ergebnissen.
Das Zwangsversteigerungsrecht ist aber nicht zuletzt wegen der Verzahnung zwischen allgemeinem Vollstreckungsrecht, formellem Grundbuchrecht und materiellem Sachenrecht mit den besonderen Regeln des Zwangsversteigerungsgesetzes keine leichte Rechtsmaterie. Die hin und wieder starren gesetzlichen Vorgaben sollten immer vor dem Hintergrund des Verlustes des Eigentums des Schuldners gesehen werden, der häufig für sein Eigenheim jahrelang gearbeitet hat. Sicherlich dürfen hierbei die Gläubigerrechte nicht zu kurz kommen. Der gerechte Ausgleich im Einzelfall ist das Ziel der Zwangsversteigerung, für alle Beteiligten sollte ein bestmögliches Ergebnis erzielt werden. Die ständigen Interessengegensätze der Beteiligten erfordern eine genaue Kenntnis der verfahrensrechtlichen Regeln, aber auch der taktischen Möglichkeiten der Verfahrensbeeinflussung durch geschickte und rechtzeitige Antragstellung. Die vorliegende Broschüre möchte allen am Verfahren Beteiligten helfen, diese gesetzlichen Regeln und Möglichkeiten aufzuzeigen und Hilfestellung anzubieten.
Selbstverständlich sind sämtliche relevanten Änderungen der letzten Jahre eingearbeitet, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität, zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG), das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG), das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG), das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) und auch die Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren.
Die Vorauflagen wurden offenbar überaus gut in der Praxis aufgenommen. Offensichtlich besteht ein großes Interesse an einer kompakten Zusammenfassung dieser Vollstreckungsmaterie, die zahlreiche materiell-rechtliche Rechtsfragen mit Vollstreckungs- und grundbuchrechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen verbindet.
Neben den Gesetzesänderungen haben insbesondere wieder zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen den Ablauf des Verfahrens der Zwangsversteigerung erheblich beeinflusst, z.B. die Rechtsprechung zur Rechts- und Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, zu den Vollstreckungsvoraussetzungen, zur Verfahrenseinstellung aufgrund vorgetragener Suizidgefahr, zum geringsten Gebot und zur Abgabe von Geboten, zur Verkehrswertermittlung und nicht zuletzt zu den Problemen rund um die Grundschuld, Rückgewähransprüche und den gesetzlichen Löschungsanspruch. Rechtsprechung wurde bis Januar 2022 berücksichtigt.
Kritik und Anregungen aus der Leserschaft werden jederzeit dankend entgegengenommen.
Berlin, im Februar 2022 |
Udo Hintzen |