Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
Liebe Lesende,
die gesetzlichen und technischen Entwicklungen seit der dritten Auflage dieses Werks machten eine gründliche Überarbeitung erforderlich.
Natürlich sind die Dinge im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und beA nach wie vor im Fluss. Da das beA seit Anfang 2022 einige Updates erhalten hat und zahlreiche Gesetzesänderungen mit Bezug auf den ERV sowie Auswirkungen auf das beA zum 1.8. u. 1.9.2022 erfolgten, war eine mehrfache Überarbeitung der Manuskripte erforderlich. Diese Änderungen haben wir eingepflegt, insbesondere die Änderungen in BRAO, RAVPV und ZPO sowie zum Kartentausch, der Fernsignatur und den neuen Rollen im beA "Zustellungsbevollmächtigter", "Vertretung" und VHN-Berechtigter. Dabei haben wir natürlich nicht nur das Gesellschafts-beA, beSt u. eBO behandelt, sondern auch wichtige Rechtsprechung, teilweise bis in den September 2022 hinein, noch mit aufgenommen. Die BRAK hat Mitte Oktober 2022 darüber informiert, dass das beA in 2022 noch zwei neue UpDates erhalten wird und auch das BRAV (Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis) eine neue Version erhält. Eines der Updates konnten wir noch am 17.10.2022, da hier bereits die Umstellung für die Schulungsumgebung erfolgte, in diesem Werk berücksichtigen (Version 3.15). Doch irgendwann kommt bei jedem Werk der Zeitpunkt der Abgabe und Drucklegung. Sollte das beA also hier oder da in den nächsten Wochen oder Monaten ein weiteres Update erhalten, kann sich bildlich an der einen oder anderen Stelle eine andere Optik ergeben als in den hier aufgenommenen Screenshots. Etwaige Änderungen dürften dann aus der Anwenderhilfe zum beA bzw. dem beA-Newsletter der BRAK ersichtlich sein. Die dargestellten Screenshots erfolgen auf der Grundlage der von der BRAK zur Verfügung gestellten Schulungsumgebung (Stand: 17.10. 2022).
Der Schwerpunkt des Werks liegt auf der Darstellung der ZPO. Die Verfahrensordnungen der besonderen Gerichtsbarkeiten wie z.B. das ArbGG, die VwGO, das SGG u. die FGO sind jedoch nahezu wortidentisch. Die hier geltenden gesetzlichen Bestimmungen haben wir in einem gesonderten Kapitel dargestellt. Auch die Themen Straf- und Owi-Sachen sowie Mahnverfahren und ZV sind mit ihren Besonderheiten in eigenen Kapiteln dargestellt.
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Sprache ist wichtig. Sie erzeugt Bilder und transportiert Inhalte. Gewollt oder nicht gewollt. Aus diesem Grund empfinden wir als Autoren auch die Frage "gendern oder nicht?" weder als lästig noch als trivial oder gar unnötig. Gleichwohl haben wir uns in diesem Werk bewusst dafür entschieden, (noch) nicht durchgängig zu gendern. Wir sind uns nicht sicher, ob eine Veränderung der Sprache in diesem Bereich neben Vorteilen nicht auch Nachteile mit sich bringt und zu einer Diskriminierung auf der anderen Seite führt. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit haben wir daher überwiegend die männliche Schreibweise verwendet. Selbstverständlich sind auch weibliche Personen sowie Menschen diversen Geschlechts gemeint. Bitte sehen Sie uns diese Vorgehensweise nach. Sie ist auf keinen Fall mit einer Miss- oder Nichtachtung verbunden.
Wir wünschen Ihnen einen großen Nutzen aus unserem Werk, das wir mit Akribie und Freude für Sie erstellt haben.
München, Oktober 2022 |
Werner und Sabine Jungbauer |