Im Jahr 2022 wurden ca. 3,6 Millionen Kfz neu zugelassen, davon 2.651.357 Pkw.
Bei über 68 Millionen zugelassenen Kraftfahrzeugen und Anhängern in Deutschland wurden im Jahr 2022 2.314.938 Mio. Verkehrsunfälle polizeilich erfasst. Die Zahl der Verletzten und Getöteten betrug 325.682. Es gab 2.562 Tote und 327.129 verletzte Personen. Eine große Anzahl von Unfällen wird nicht polizeilich aufgenommen, da nur Sachschaden entstanden ist und die Polizei in der Regel zu solchen Unfällen nicht mehr kommt. Im Jahr 2021 mussten die Versicherer für diese Unfälle 24.321 Mio. EUR aufwenden. Dem stehen Beitragseinnahmen in Höhe von 29.072 Mio. EUR im Jahr 2021 gegenüber. Diese Zahlungen unterstreichen eindringlich die volkswirtschaftliche, soziale, rechtliche und eben auch sehr persönliche Bedeutung der Verteilung von Haftung und Schaden.
Beinahe unüberschaubar ist die Zahl der Gerichtsurteile zur Quotierung des Schadens und zur Mithaftung nach einem Unfall. Denn die nur grundsätzliche gesetzliche Regelung bedarf vielfach der Auslegung. BGH-Urteile zur Quotierung sind äußerst selten. Nur eine kleine Anzahl von Unfallstreitigkeiten werden gerichtlich entschieden. Die übrigen Schadensfälle werden in der Regel durch Verhandlungen zwischen Anwälten und Versicherern zu einem Ende gebracht. Zur außergerichtlichen Regulierung ohne vermeidbare Zeitverluste soll dieses Buch beitragen. Die Unfallursachenforschung hat festgestellt, dass als Ursachen Fahrzeug und Straße von geringerer Bedeutung sind als menschliches Versagen. Im Wesentlichen besteht das Versagen in vermeidbaren Verstößen gegen wenige Hauptregeln des Verkehrsrechts. Allerdings ergeben sich gerade im Bereich der Verkehrssicherungspflicht eine Vielzahl von Unfallkonstellationen. Seit 1992 hat sich RiBGH Dr. Christian Grüneberg mit einer umfassenden Zusammenstellung der Rechtsprechung zur Haftung nach dem StVG verdient gemacht. Zwar existiert eine Reihe vorzüglicher Fachkommentare und Rechtsprechungslexika, Urteilssammlungen sowie Dateien auf EDV-Basis und es wurden regional Versuche unternommen, Schadensquotierungen vorzuschlagen. Ein handwerkliches Werk, das für den Praktiker wie für den Betroffenen schnell, übersichtlich und nachvollziehbar die Rechtsprechung zu einem bestimmten Unfallgeschehen darlegt und zusammenfasst, fehlte jedoch.
Das nunmehr in elfter Auflage vorliegende und im Deutschen Anwaltverlag erscheinende Handbuch soll diese Lücke schließen. Diese neue Auflage zeigt die Bandbreite der verfügbaren Entscheidungen ab den 80er Jahren auf. Fälle, die in der StVO und dem StVG erkennbar geregelt sind, werden in diesem Handbuch dagegen ganz bewusst ausgeklammert. Auf die Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der Betriebsgefahr bei reinen Sachschäden kann auch weiterhin Bezug genommen werden. §§ 17, 18 StVG beinhalten für solche Fälle nach wie vor die Möglichkeit des Haftungsausschlusses wegen eines unabwendbaren Ereignisses. Die Abänderung in § 7 Abs. 2 StVG, wonach sich der Fahrzeughalter bei Personenschäden nur noch entlasten kann, wenn "höhere Gewalt" als Ursache für den Unfall nachweislich feststehen, führt ebenfalls nicht immer zu einer Änderung der Rechtsprechung. Vielmehr gilt nach wie vor der Grundsatz, dass die Haftung aus Verschulden der Haftung aus § 7 StVG vorgeht. Kreuzt ein Fußgänger deshalb die Fahrbahn, ohne auf den Verkehr zu achten, tritt die Haftung aus § 7 StVG wegen des eklatanten Verstoßes des Fußgängers gegen StVO-Vorschriften hinter die Verschuldenshaftung zurück. Der Fußgänger kann keine Ansprüche aus § 7 StVG stellen. Der Halter des beim Unfall geschädigten Kraftfahrzeugs kann seinerseits Ansprüche gegen den Fußgänger geltend machen. Eine Einschränkung besteht hier nur im Zusammenhang mit Kindern, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hier bleibt nur die Möglichkeit, über eine Verletzung der Aufklärungspflicht oder die Billigkeitshaftung gem. § 829 BGB zu einer Entschädigung zu kommen.
Das Buch beschreitet gegenüber sonstigen Darstellungen einen anderen Weg. Es vermittelt neben der selbstverständlichen Übersicht über alle wesentlichen Fälle und Entscheidungen auch den optischen Eindruck der jeweiligen Unfallsituation. Tatbestände und Entscheidungsgründe werden auszugsweise wiedergegeben, um dem Anwender besser die Möglichkeit zu geben zu entscheiden, ob der dargestellte Fall seiner zu bearbeitenden Fallkonstellation entspricht. Erfasst werden typische Geschehensabläufe, deren Bewertung in der Praxis zumeist zu Streitigkeiten führt, sowie in neuerer Zeit entstandene Haftungsfragen (Unfälle z.B. mit E-Bikes, Pedelecs, Kollision in Parkhäusern, Mitverschulden bei Nichtangurten, Benutzung von Mobilfunkgeräten, Haftungsverteilung beim Rad fahren auf dem Radweg in nicht zugelassener Richtung, Einzelfragen der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, etc.). Die aufgezeigte Rechtsprechung soll als Richtlinie dienen für die Beurteilung des konkret zu lösenden Falls. Keinesfalls sind die dargestellten L...