Die Zwangsvollstreckung dient der Realisierung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Gläubigers gegen den Schuldner. Der Gläubiger kann hierbei nicht in Eigenregie vollstrecken, er muss sich immer staatlicher Vollstreckungsorgane bedienen. Die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher führt sehr häufig nicht zu dem für den Gläubiger gewünschten Ergebnis. Auch wenn die Sachpfändung seit dem 1.1.2013 nicht mehr unabdingbare Voraussetzung für ein sich anschließendes Verfahren zur Vermögensauskunft ist, bietet die Forderungsvollstreckung dem Gläubiger eine wesentlich höhere Realisierungschance. Dabei muss der Gläubiger zwingend die vom Verordnungsgeber bereitgestellten Formulare nutzen, deren Handhabung nicht so einfach ist. Noch kurz vor dem Jahreswechsel 2022/2023 wurde am 16.12.2022 die Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung verkündet (BGBl I 2022, 2368). Die bisher geltende Verordnung wurde außer Kraft gesetzt. Es wurden komplett neue Formulare entwickelt, die ab sofort genutzt werden können bzw. ab dem 1.12.2023 genutzt werden müssen (befristete Übergangsregelung nach § 6 ZVFV).
Die Möglichkeiten der Vollstreckung in Forderungsrechte des Schuldners sind sehr vielfältig. Die Ausführungen beschränken sich zunächst auf die Pfändung von Arbeitseinkommen und den damit verbundenen Nebeneinkünften. Da die Dynamisierung der Pfändungsfreibeträge jährlich erfolgt und die Freibeträge somit kontinuierlich zum 1.7. eines Jahres steigen, ergibt sich für den Gläubiger nicht immer ein pfändbarer Betrag. Umso wichtiger ist die Kenntnis und Handhabung von Zusatzanträgen, den pfändbaren Betrag zu erhöhen. Erläutert werden weiter die Pfändung von Sozialleistungsansprüchen und die Kontenpfändung (nebst einem Überblick zum Pfändungsschutzkonto). In Zeiten der Covid-19-Pandemie wurden zahlreiche Unterstützungsleistungen und Prämienzahlungen vom Gesetzgeber festgelegt, deren Pfändbarkeit oft unterschiedlich gesehen wurde. Mit Beginn der sog. Energiekrise folgten weitere andere gesetzlichen Leistungen zur Unterstützung der Bevölkerung und auch hier ist die Frage der Pfändbarkeit immer wieder umstritten. In § 5 ist daneben ein Lexikon der Forderungsrechte mit ausgewählten pfändbaren Ansprüchen aufgenommen.
Das vorliegende Werk will dem Gläubiger eine praxisgerechte Hilfestellung für die Forderungsvollstreckung geben. Mit Übersichten, hervorgehobenen taktischen Hinweisen und Formulierungsvorschlägen über die Texte in den amtlichen Vollstreckungsformularen hinaus erhält der Leser alle wichtigen Informationen und Hilfsmittel. Besonderer Wert wurde auch auf Tendenzen in der Rechtsprechung gelegt, die durch zahlreiche, auch untere instanzgerichtliche Entscheidungen dokumentiert werden. Dem Verlag gilt mein Dank für die kontinuierliche Betreuung und Neuauflagen der Werke "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch", "Zwangsversteigerung von Immobilien" und "Pfändung durch den Gerichtsvollzieher" und natürlich auch für die gute Betreuung dieses Werks.
Kritik und Anregungen aus der Leserschaft werden jederzeit dankbar entgegengenommen.
Berlin, im Januar 2023 |
Udo Hintzen |