Mehrere Millionen Vollstreckungsaufträge erreichen jedes Jahr die vier Vollstreckungsorgane, den Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht, das Prozessgericht und das Grundbuchamt. Schon die schiere Zahl begründet, warum Standardisierung und Automatisierung und damit die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung zwingend sind. Dies gilt nicht nur für die antragstellenden Gläubiger und ihre Bevollmächtigten, sondern auch für die weiterverarbeitende Justiz und viele Drittschuldner und sonstige Vollstreckungsbeteiligte als Adressaten. Im Zentrum solcher Notwendigkeiten steht die Software als Ausgangspunkt für die Erstellung eines Antrags, dessen Bearbeitung und Weiterverarbeitung sowie die spätere Ergänzung und Korrektur von Anträgen und Beschlüssen neben der Verwaltung des Vollstreckungsvorgangs. Aufgrund der Vielzahl der beteiligten Akteure, natürlich zuerst den Gläubigern und den Schuldnern sowie den Vollstreckungsorganen, aber auch einer Vielzahl von Rechtsdienstleistern in Form von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern und natürlich der breiten Zahl an Drittschuldnern sind aber nicht nur eine operative Software, sondern auch die Verbindung dieser Systeme, die technischen und nichttechnischen Schnittstellen in den Blick zu nehmen. Genau hier kommt Formularen und strukturierten Daten eine hoffentlich verbindende, aktuell aber auch noch teilweise trennende Schlüsselfunktionen zu.

In diesem Kontext beschreibt die seit dem 22.12.2022 gültige und ab dem 1.11.2023 verbindliche Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – in Ablösung der Testphase mit der ZVFV 2012 und der GVFV 2015 – die fortzuschreibende Zukunft, vernetzt mit den gleichermaßen fortschreitenden Maßnahmen des elektronischen Rechtsverkehrs. Das erschien dem Autor der richtige Zeitpunkt, um sich neben den AnwaltFormularen Zwangsvollstreckung in einem eigenen Buch sowohl den formellen als auch inhaltlichen Anforderungen der Formulare nach der ZVFV zu widmen. Ziel ist es, die Praxis der Vollstreckung in ihren Möglichkeiten mit den Formularen in jeder Form, auch strukturierten Daten, abzubilden. Zugleich soll gezeigt werden, wo noch Problemlagen in der Anwendung verbleiben und wie diese pragmatisch und eingebettet in die sonstigen Grundsätze des Vollstreckungsrechts gelöst werden können. Dabei mögen auch Impulse für die Fortentwicklung der Formulare und deren Ausweitung auf andere Fallgestaltungen und Zusatzanträge gelingen, die Gesetzgeber und Verordnungsgeber aufgreifen mögen.

Sind die Rechtsgrundlagen für verbindliche Formulare noch gering ausgeprägt, spricht doch vieles dafür, weitere optionale Formulare zu entwickeln. Dies empfiehlt sich für die isolierten Zusatzanträge in der Zwangsvollstreckung (etwa §§ 850c Abs. 6, 850d, 850e, § 850f Abs. 2 ZPO) oder auch Rechtsmittelschriften im formellen Vollstreckungsrecht (§§ 766, 793 ZPO) mit identischen inhaltlichen Anforderungen bei der Bezeichnung von Gläubigern, Schuldnern und Vollstreckungstiteln (Module A bis C), der Notwendigkeit, den aktuellen Forderungsstand aufzuzeigen (Anlagen 6 bis 8 ZVFV), aber auch bei der Entwicklung weiterer freier Module unter Verwendung der mit der ZVFV bereits geschaffenen Texte und Texteingabefelder, die dann in der automatisierten und strukturierten Weiterverarbeitung Erleichterung verschaffen.

Das Werk ist in diesem Sinne ebenfalls auf Fortsetzung, Fortschreibung und Vertiefung angelegt und soll künftig Rechtsprechung und Praxis aufnehmen. Die erste Auflage berücksichtigt insoweit vor allem die Erfahrungen aus der Praxis mit den bisherigen Formularen und die dazu ergangene Rechtsprechung sowie die Diskussionen um den Referentenentwurf und die endgültige Fassung der Formulare, die der Autor mit dem Verordnungsgeber, Softwareentwicklern und vor allem Anwendern aus der Praxis mit unterschiedlichen Sichtweisen führen konnte. Das Bestreben, sehr schnell eine Arbeitshilfe vorlegen zu wollen, um den Einstieg zu erleichtern, hat deshalb den Preis, dass noch nicht jede denkbare Frage beantwortet und nicht jede abweichende Konstellation bedacht sein wird. Dafür wird um Verständnis gebeten und Besserung gelobt. Autor und Verlag danken gleichzeitig für Fragen, für Hinweise auf Praxisprobleme, Monierungen und gerichtliche Entscheidungen, die häufig nicht veröffentlicht werden. Schreiben Sie mir!

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit einer ohnehin komplexen Fragestellung wurde auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachform männlich, weiblich und divers sowie auf ein Gendern verzichtet. Sehr bewusst wurde dabei teilweise die männliche, teilweise die weibliche – soweit wie möglich eine neutrale – Sprachform gewählt. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten vielmehr gleichermaßen für alle Geschlechter.

Ich habe vielfach zu danken. Ohne die vielen Menschen um mich herum, die mich tagtäglich unterstützen, auch ohne die Diskussionen um Fach- und Organisationsfragen, ist es nicht möglich, ein solches Buch in so kurzer Zeit vorzulegen. So danke ich ganz besonders Claud...

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