Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der zunehmend Menschen auf fremde Hilfe angewiesen sind. Neben der körperlichen Pflege muss der Mensch dann auch in seiner Eigenschaft als Rechtssubjekt "versorgt" werden. Hier gewinnen insbesondere Vorsorgevollmachten, für die der Staat zur Vermeidung einer Betreuung gerne wirbt, an Bedeutung. Das seit dem 1.1.2023 geltende neue Betreuungsrecht hat neben den vielen Änderungen für Betreuungen auch im Bereich der Vorsorgevollmacht einige Änderungen gebracht, die in diese Neuauflage eingegangen sind.

Allein beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sind fast 6 Mio. (Stand: Januar 2023) Vorsorgevollmachten registriert, jede Woche kommen ca. 6.000 bis 7.000 Neuanmeldungen hinzu. Die "Dunkelziffer" derjenigen, die die Geschäftsführung über ihr eigenes Leben und Vermögen ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar zu hoffentlich treuen Händen abgeben, dürfte weitaus höher sein. Neben den allgegenwärtigen Vorsorgeformularen, die im Internet und in Broschüren zu finden sind, halten viele Bundesbürger auch einfache Bankvollmachten für geeignete Mittel der Notfallvorsorge (oder gar als Ersatz für ein Testament).

Eine unreflektiert erteilte Vollmacht ist gefährlich: Ist sie unzureichend, muss die Regelungslücke doch durch einen Betreuer gefüllt werden. Weit gefährlicher ist aber eine zu weit reichende Vollmacht, die der falschen Person erteilt wurde.

Die Gestaltung der Vorsorgevollmacht einschließlich des Innenverhältnisses ist Gegenstand zahlreicher Veröffentlichungen zur juristischen Notfallprophylaxe. Hier geht es vorrangig um den eingetretenen Notfall, in dem teils in fragwürdiger, teils in eindeutig krimineller Weise über das Vermögen eines hilflosen Menschen verfügt wird. Abnehmende familiäre Bindungen und die Volkskrankheit Demenz bilden im Wesentlichen den Nährboden für ein Zukunftsthema der Anwaltschaft: die Kontrolle des Vertreterhandelns. Auch wenn sich dieses Buch vorrangig Rettungsmaßnahmen widmet, die im Zusammenhang mit bereits bestehenden Vollmachten zu ergreifen sind, sind in der Neuauflage einige Hinweise zur Prophylaxe missbräuchlicher Vollmachtsverwendung enthalten. Rechtliches und Tatsächliches ist in diesem Bereich allerdings eng verzahnt, eine engmaschige Compliance würde zwar viele Streitigkeiten verhindern, jedoch ist gerade im Bereich der Vorsorgevollmacht ein großes (um nicht zu sagen: blindes) Vertrauen in die Redlichkeit der Bevollmächtigten für viele Vollmachtgeber ein Grund, von Sicherheitsmaßnahmen abzusehen.

Der Aufbau der Kapitel orientiert sich an der jeweils für die anwaltliche Praxis typischen Mandatssituation.

Eine große Rolle spielt zunächst die Überprüfung von vermögensrechtlichen Verfügungen im Zusammenhang mit erteilten Vollmachten. Deren Umfang ist umfassend zu ermitteln. Sodann wird regelmäßig der Widerruf die erste Sicherheitsmaßnahme sein. Besonderes Augenmerk wurde auf die systematische Informationsbeschaffung gelegt, ohne die eine Rückabwicklung unberechtigter Verfügungen nicht möglich ist. Dieses Buch soll helfen, Licht in das oft undurchsichtige Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten zu bringen. Neben der vorwiegend durch Rechtsprechung geprägten Rechtslage wurde großer Wert auf die tatsächlichen Aspekte der Anspruchsrealisierung und -abwehr gelegt.

Für die wohlwollende Aufnahme der Vorauflagen bin ich dankbar, insbesondere weil viele Kolleginnen und Kollegen mir hilfreiche inhaltliche Rückmeldungen gaben, die ich gerne eingearbeitet habe. Weil es ein Buch aus der Praxis für die Praxis sein soll, freue ich mich auch weiterhin über alle Anregungen, Hinweise und Kritik, die mich aus dem Kreis der Leser erreichen (Postfach 1449, 56804 Cochem, info@ra-trimborn.de).

"Leider lässt sich eine wahrhafte Dankbarkeit nicht mit Worten ausdrücken." (J.W. v. Goethe)

So widme ich dieses Buch einmal mehr meiner lieben Susanne, die mir treue Ehefrau und Vollmachtgeberin ist.

Meine lieben Töchter Charlotte (26) und Helena (24) sind so erzogen, dass sie einem so skurrilen Hobby wie "Fachbücher schreiben" mit Toleranz begegnen.

Eine weitere große Liebe verbindet mich mit unserer Muttersprache, deren Klarheit und Schönheit das Gendern so gut steht wie mir eine bunte Jogginghose; darum: etiam si omnes, ego non.

 
Cochem und Köln, im Mai 2023 Dieter Trimborn v. Landenberg
  Rechtsanwalt u. Fachanwalt f. Erbrecht

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