Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für viele 100.000 Autofahrer Ärger mit Polizei und Gerichten. Nicht selten ist der zumindest zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weitreichenden Folgen für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten, dem häufig dann der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Diese – mitunter existenziellen – Rechtsfolgen, aber auch die Schwierigkeit und Komplexität der Rechtsmaterie des straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenrechts führen zur Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen und sind die Motivation, sich der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen. Während dieser früher straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren trotz der teilweise erheblichen Bedeutung für die Mandanten häufig "nebenher" bearbeitet hat, hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass das nicht möglich ist und gerade auch für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich des straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenrechts fundierte Fachkenntnisse erforderlich sind. Ohne diese Fachkenntnis darf der Rechtsanwalt ein Mandat in diesem Bereich nicht übernehmen. Das vorliegende Handbuch, das kein (weiterer) Kommentar ist, will dem Rechtsanwalt, der als Verteidiger im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren tätig ist, diese Fachkenntnisse vermitteln und ihn so bei seiner Arbeit unterstützen. Eine hohe Sachkompetenz des Verteidigers in diesem Bereich ist die beste Voraussetzung für den Aufbau einer vertrauensvollen langjährigen Mandatsbeziehung über alle Rechtsgebiete. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen und auszubauen. Deshalb haben wir auch die verwaltungsrechtlichen Bezüge, die zum Standard anwaltlicher Beratung in Verkehrssachen gehören, einbezogen.
Das Handbuch geht u.a. zurück auf Anregungen, die ich nach dem Erfolg meiner beiden Handbücher zum Ermittlungsverfahren und zur Hauptverhandlung sowohl vom Verlag als auch von Rechtsanwälten erhalten habe: Man wünschte sich etwas Vergleichbares auch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren. Diese Anregungen habe ich mit diesem umfassenden Handbuch aufgegriffen, dessen Anliegen es ist, auch im straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren zur "richtigen" Wahrheitsfindung beizutragen.
Die komplexen Fragen des straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahrens, in dem nicht nur die materiellen Fragen der jeweiligen Verkehrsordnungswidrigkeiten, sondern auch und vor allem technische und verfahrensrechtliche Probleme zu lösen sind, lassen/ließen sich m.E. jedoch nicht durch einen Autor allein bewältigen. Deshalb habe ich mich von Anfang an zur Teamarbeit entschlossen und freue mich, dass es mir gelungen ist, ein Team von Mitautoren aus dem richterlichen, dem anwaltlichen und auch dem technischen Bereich zusammenzustellen, von denen jeder Einzelne auf seinem (Fach-)Gebiet ein ausgewiesener Kenner der Materie ist. Alle Mitautoren zeichnen sich jedoch nicht nur durch ihre profunden Fachkenntnisse, sondern vor allem auch darin aus, dass sie in der Praxis tätig sind und wissen, was die Praxis braucht und will. Dieses Handbuch wird also gestaltet von Praktikern für Praktiker. Aus dem Ursprungs-Team ist mit Erscheinen der 3. Auflage RiAG Carsten Krumm, AG Lüdinghausen, ausgeschieden. Die von ihm bearbeiteten Teile sind dann von RiBayObLG Dr. Georg Gieg, ehemals OLG Bamberg, jetzt BayObLG, übernommen worden, der zusätzlich auch noch die mit der Entscheidung des BVerfG in 2 BvR 941/08 zusammenhängenden Fragen der Verwertbarkeit von (Video-)Messungen übernommen hatte. Mit Erscheinen der 4. Auflage hat uns der Kollege Rechtsanwalt Dr. Marcus Boettger aus Düsseldorf verlassen, dem die weitere Mitarbeit im Handbuch neben seiner sonstigen anwaltlichen Tätigkeit in – vornehmlich – Wirtschaftsstrafverfahren nicht weiter möglich war. Die von ihm betreuten Bereiche sind teilweise von Mitarbeitern der VUT, vormals Püttlingen, nun Saarbrücken, übernommen worden, die mit ihrem technischen Sachverstand die früher vom Kollegen Dr. Boettger behandelten Bereiche fortgeführt haben. Aus dem Ursprungsteam ist mit der 5. Auflage auch der Kollege Rechtsanwalt Michael Stephan aus Dresden ausgeschieden, weil ihm ebenfalls neben seinen anwaltlichen Tätigkeiten die Betreuung "seiner Stichwörter" nicht weiter möglich war. Für ihn ist RiLG Prof. Dr. Holger Niehaus aus Düsseldorf ins Team eingetreten, der nach einigen Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim 4. Strafsenat des BGH inzwischen wieder am LG Düsseldorf tätig ist. Er dürfte vielen Lesern durch seine verkehrsrechtlichen Veröffentlichungen u.a. im VRR, im DAR und/oder in der NZV bekannt sein. Mit der 6. Auflage hat sich das Autorenteam dann erneut verändert bzw. erweitert. Der Kollege RiBayObLG Dr. Gieg ist aus dem Team leider ausgeschieden, da er seinen Teil neben der arbeitsreichen Tätigkeit am BayObLG nicht mehr ausreichend "betreuen" konnte. Die von ihm bearbeiteten Teile hat RiAG Dr. Benjamin Krenberger vom AG Landstuhl übernommen. Auch er dürfte allen Nutzern aufgrund seiner vielfältigen Tätigkeit...