Die nun vorliegende 6. Auflage des Handbuchs wird vom tragischen Tod desjenigen überschattet, der dieses Handbuch von Anfang an seit 2007 betreut und ihm den Status verliehen hat, den es heute hat: Thomas Wachter. Sein Tod hinterlässt auch im Gesellschaftsrecht eine große Lücke, da er wie kaum ein anderer in der Lage war, Schnittstellen zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht, zwischen Steuerrecht und Gesellschafts- sowie Erbrecht zu analysieren, wissenschaftlich aufzubereiten und praxistaugliche Lösungsvorschläge zu machen. Er hat dazu beigetragen, dass dieses Werk nicht nur für jeden Fachanwalt im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, sondern auch für viele Notare, Justiziare und Berater zum Standardwerk wurde.
Als einer derjenigen, die das Werk von Anfang an in größeren Teilen mit bearbeitet und betreut haben, habe ich mich auf Bitten des Verlags der Herausforderung, dieses Werk nun als Herausgeber zu betreuen, nicht entziehen können und wollen.
Die jetzt vorliegende 6. Auflage hatte eine immense Zahl von Reformen und gesetzgeberischen Entwicklungen zu berücksichtigen. Man darf wohl feststellen, dass selten in drei Jahren das Gesellschaftsrecht von so vielen Veränderungen betroffen war: die Jahrhundertreform zum Personengesellschaftsrecht (MoPeG), die massive Digitalisierung des Gesellschaftsrechts durch das DiRUG, DiREG sowie die Digitalisierungsrichtlinie 2.0, das Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen der Aktiengesellschaft und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften waren ebenso zu berücksichtigen wie die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, des Umwandlungs- und des Stiftungsrechts, das Kreditzweitmarktförderungsgesetz, das Wachstumschancengesetz, Zukunftsfinanzierunggesetz, SanInsFoG, FiPpG, TraFinG, InfAusG, um nur die wichtigsten Änderungen zu nennen. Ebenso aktiv wie die Gesetzgebung war die Rechtsprechung, und so stellt sich die 6. Auflage in vielen Teilen als eine Neubearbeitung dar.
Verlag und Herausgeber sind sehr glücklich, dass sich fast alle Autoren der Vorauflage bereiterklärt haben, dieses einzigartige Werk fortzuführen. Aus dem Bearbeiterkreis sind neben dem bisherigen Herausgeber auf eigenen Wunsch nur Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Escher, Rechtsanwältin Dr. Gollan sowie Rechtsanwalt Dr. Schmittlein ausgeschieden. Ihnen gebührt ein herzlicher Dank. Neu zum Team hinzugestoßen sind Rechtsanwalt Dr. Melles, Notar Dr. Salomon, Rechtsanwalt Dr. Schick und Notar Dr. Wosgien.
Die Neuauflage wurde trotz der zahlreichen Reformen im Umfang nur leicht erweitert. Das Werk bleibt weiterhin der Praxis gewidmet, Konzept und Aufbau sind unverändert. Gerade angesichts der Vielzahl der Reformen, die ein Praktiker zu berücksichtigen hat, soll das Werk für ihn die wertvolle Handreichung sein.
Unverändert wurde im Lektorat das Werk von Rechtsanwalt Dennis Flohr und seinem Team mit großem Engagement und Sorgfalt betreut. Ihnen gebührt für Ihren Einsatz ein außerordentlicher Dank.
Dresden, März 2024 |
Prof. Dr. Heribert Heckschen |