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Auch wenn die Änderungsfrequenz der gesetzlichen Grundlagen im Erb- und damit auch im Pflichtteilsrecht vergleichsweise gemächlich daherkommt, war es sechs Jahre nach Veröffentlichung der 4. Auflage dennoch an der Zeit für eine Neubearbeitung.

Die 1. Auflage des Handbuchs Pflichtteilsrecht war vor 20 Jahren im Jahr 2004 erschienen. Herausgeber der Erstauflage waren der leider zu früh verstorbene Prof. Dr. Jörg Mayer, Dr. Rembert Süß, Dr. Manuel Tanck, Dr. Eckard Wälzholz und Jan Bittler. Nachdem Dr. Wälzholz das Team der Herausgeber nach der 3. Auflage verließ, entschied sich der geschätzte Kollege Dr. Manuel Tanck nach der 4. Auflage ebenfalls zu diesem Schritt. Ihm gilt der herzliche Dank der verbliebenen Herausgeber und Autoren, war er beim erstmaligen Zustandekommen dieses Werkes doch maßgeblich beteiligt! Unser Dank gilt gleichermaßen dem Kollegen Dr. Nikolas Hölscher für die Übernahme der Bearbeitungen von Manuel Tanck.

Neu im Kreis der Mitherausgeber begrüßen wir Herrn Dr. Christopher Riedel, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht. Er brachte seine Expertise in den vergangenen Auflagen bereits als Autor ein. Wir freuen uns, mit ihm einen überaus kompetenten neuen Mitherausgeber gefunden zu haben!

Wirklich bahnbrechende Neuerungenen haben sich in den letzten Jahren im materiellen deutschen Erbrecht zwar nicht eingestellt, allerdings haben Rechtsprechung und Literatur an der einen oder anderen Stelle argumentativ nachgeschärft. Hinzu kommt, dass mittlerweile Phänomene wie Krypto-Assets und der sogenannte digitale Nachlass deutlich an praktischer Bedeutung gewonnen haben und daher auch im Bereich des Pflichtteilsrechts nicht länger ignoriert werden können. Hier ist sicherlich vieles im Fluss und die Rechtslage angesichts fehlender Kodifikationen teils ...

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