Die 1. und die 2. Änderungsverordnung zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung sowie die ersten Erfahrungen aus der Praxis mit den seit dem 22.12.2022 einsetzbaren neuen Formularen ließen es als sinnvoll erscheinen, schon nach kurzer Zeit die zweite Auflage folgen zu lassen. Neben den Änderungen und Praxiserfahrungen steht im Fokus dieser deutlich erweiterten Neuauflage auch die Optimierung der Vollstreckungsaufträge. Das soll auch der leicht geänderte Titel des Werks ausdrücken.
Mehrere Millionen Vollstreckungsaufträge erreichen jedes Jahr die vier Vollstreckungsorgane, den Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht, das Prozessgericht und das Grundbuchamt. Schon die schiere Zahl begründet, warum Standardisierung und Automatisierung und damit die Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung zwingend sind. Dies gilt nicht nur für die antragstellenden Gläubiger und ihre Bevollmächtigten, sondern auch für die weiterverarbeitende Justiz und viele Drittschuldner und sonstige Vollstreckungsbeteiligte als Adressaten. Im Zentrum solcher Notwendigkeiten steht die Software als Ausgangspunkt für die Erstellung eines Antrags, dessen Bearbeitung und Weiterverarbeitung sowie die spätere Ergänzung und Korrektur von Anträgen und Beschlüssen neben der Verwaltung des Vollstreckungsvorgangs. Aufgrund der Vielzahl der beteiligten Akteure, natürlich zuerst den Gläubigern und den Schuldnern sowie den Vollstreckungsorganen, aber auch einer Vielzahl von Rechtsdienstleistern in Form von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern und natürlich der breiten Zahl an Drittschuldnern sind aber nicht nur eine operative Software, sondern auch die Verbindung dieser Systeme, die technischen und nichttechnischen Schnittstellen in den Blick zu nehmen. Genau hier kommt Formularen und strukturierten Daten eine hoffentlich verbindende, aktuell aber auch noch teilweise trennende Schlüsselfunktionen zu.
In diesem Kontext beschreibt die seit dem 22.12.2022 gültige und – nach der 1. Änderungsverordnung zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – seit dem 1.9.2024 endgültig verbindliche Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – in Ablösung der Testphase mit der ZVFV 2012 und der GVFV 2015 – die fortzuschreibende Zukunft, vernetzt mit den gleichermaßen fortschreitenden Maßnahmen des elektronischen Rechtsverkehrs. Das erschien dem Autor der richtige Zeitpunkt, um sich neben den AnwaltFormularen Zwangsvollstreckung in einem eigenen Buch sowohl den formellen als auch inhaltlichen Anforderungen der Formulare nach der ZVFV zu widmen. Ziel ist es, die Praxis der Vollstreckung in ihren Möglichkeiten mit den Formularen in jeder Form, auch strukturierten Daten, abzubilden. Zugleich soll gezeigt werden, wo noch Problemlagen in der Anwendung verbleiben und wie diese pragmatisch und eingebettet in die sonstigen Grundsätze des Vollstreckungsrechts gelöst werden können. Dabei mögen auch Impulse für die Fortentwicklung der Formulare und deren Ausweitung auf andere Fallgestaltungen und Zusatzanträge gelingen, die Gesetzgeber und Verordnungsgeber aufgreifen mögen. Stand in der ersten Auflage des Werks die technische und fachliche Implementierung sowie der Umgang mit den neuen Formularen im Fokus, bringt die zweite Auflage dazu vielfache Hinweise für die fachliche Optimierung. In diesem Sinne soll das Werk unmittelbares Arbeitsbuch sein, das man täglich zur Hand nehmen kann. Dem dient auch das deutlich erweiterte Stichwortverzeichnis.
Sind die Rechtsgrundlagen für verbindliche Formulare noch gering ausgeprägt, spricht doch vieles dafür, weitere optionale Formulare zu entwickeln. Dies empfiehlt sich für die isolierten Zusatzanträge in der Zwangsvollstreckung (etwa §§ 850c Abs. 6, 850d, 850e, 850f Abs. 2 ZPO) oder auch Rechtsmittelschriften im formellen Vollstreckungsrecht (§§ 766, 793 ZPO) mit identischen inhaltlichen Anforderungen bei der Bezeichnung von Gläubigern, Schuldnern und Vollstreckungstiteln (Module A bis C), der Notwendigkeit, den aktuellen Forderungsstand aufzuzeigen (Anlagen 6 bis 8 ZVFV), aber auch bei der Entwicklung weiterer freier Module unter Verwendung der mit der ZVFV bereits geschaffenen Texte und Texteingabefelder, die dann in der automatisierten und strukturierten Weiterverarbeitung Erleichterung verschaffen.
Das Werk war in diesem Sinne von Anfang an auf Fortsetzung, Fortschreibung und Vertiefung angelegt und nimmt in dieser Folgeauflage Rechtsprechung und Praxis auf. Lebte die erste Auflage insoweit vor allem von den Erfahrungen aus der Praxis mit den alten Formularen und die dazu ergangene Rechtsprechung sowie die Diskussionen um den Referentenentwurf und die endgültige Fassung der Formulare, die der Autor mit dem Verordnungsgeber, Softwareentwicklern und vor allem Anwendern aus der Praxis mit unterschiedlichen Sichtweisen führen konnte, sind in die zweite Auflage schon vielfältige Erfahrungen mit den aktuellen Formularen eingeflossen. Dabei stand an erster Stelle, nicht nur Probleme zu beschreiben, sondern auch taugliche Lösungen dazu vorz...