(1) Zur Wahl des Personalrats können die Wahlberechtigten sowie die in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften Wahlvorschläge machen.
(2) 1Die Wahlvorschläge sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung[1] [Bis 17.08.2023: ersten Tag des Aushangs] des Wahlausschreibens einzureichen. 2Bei der Gruppenwahl sind für die einzelnen Gruppen getrennte Wahlvorschläge einzureichen.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen