Der Abschluss von Wartungsverträgen dient nicht nur der Erhaltung der Anlagen, sondern hat auch oft versicherungsrechtliche Hintergründe, wenn die Versicherung im Schadensfall den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands fordert. Auch für den Verwalter sind Wartungsverträge sehr interessant. In den Punkten Kontrolle, Überwachung und Verkehrssicherungspflicht kann er sich als Kaufmann, der in vielen handwerklichen und technischen Bereichen interessiert aber nicht ausgebildet ist, durch das Urteil von Fachleuten absichern. Der Verwalter erhält ein Wartungsprotokoll, welches anstehende Arbeiten ausweist. Zusammen mit den Begehungsprotokollen ergibt sich ein runder Nachweis der Verwalterpflichterfüllung.

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