Die Wartungen sollten im Übrigen bei Heizungen vor der Immissionsmessung oder bei Aufzügen vor der TÜV-Kontrolle durchgeführt werden. Die Anlagen müssten sich dann in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden und die Prüfungen dürften keine Mängel aufweisen. Beispiele: Wartung der Feuerlöscher, Brandschutzanlage, Aufzüge, Heizung, Schwimmbadtechnik, automatische Türöffnungssysteme, Wasseraufbereitungsanlage, Entlüftungsanlagen, Hebebühne bei Doppelstockgaragen, kraftbetriebenen Türen und Tore, Dächer, Kamine, Fenster, Solaranlagen.

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