1Das Fachministerium kann zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union[1] [Bis 31.12.2021: Gemeinschaft] mit dem Ziel, die Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren zu schützen oder das Leben von Wassertieren und -pflanzen zu erhalten, durch Verordnung für oberirdische Gewässer
1. |
Anforderungen an die Beschaffenheit des Wassers festlegen, |
2. |
bestimmen, wie diese Beschaffenheit zu messen und zu überwachen ist, und |
3. |
Gebote und Verbote für die Benutzung oder zur Reinhaltung des Wassers erlassen und deren Durchsetzung regeln. |
2Das Fachministerium kann diese Befugnis durch Verordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
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