(1) 1Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. April 2011 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248), zuletzt geändert durch § 38 Abs. 11 des Gesetzes vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 569), außer Kraft.

 

(2) § 12 Abs. 1 Satz 2 und § 17 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

(3) Die aufgrund des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248), zuletzt geändert durch § 38 Abs. 11 des Gesetzes vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 569), erlassenen Verordnungen können durch Verordnung des für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministeriums aufgehoben werden.

 

(4) (weggefallen)

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