Die in § 1 Abs. 2 Satz 3 BVAwS vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen von Heizöltankanlagen dürfen nur von zugelassenen Sachverständigen bzw. Sachverständigenorganisationen durchgeführt werden.
Zentrale Liste
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) führt als Servicefunktion für alle Bundesländer eine Liste der anerkannten Sachverständigenorganisationen zur Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese Liste kann bei der Behörde abgerufen werden.
Muster-Anlagenverordnung
Um einen möglichst einheitlichen Vollzug in den Bundesländern sicherzustellen, hat die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine Muster-Anlagenverordnung (Stand: 22./23.3.2001) zum Vollzug der vorgeschriebenen TÜV-Prüfungen beschlossen und den Ländern zur Anwendung empfohlen. Die folgenden Erläuterungen orientieren sich an dieser Muster-Anlagenverordnung.
Landesspezifische Regelungen abklären
Die Muster-Anlagenverordnung der LAWA ist lediglich eine Empfehlung und keine zwingende Vorgabe für den Verwaltungsvollzug in den Bundesländern. Diese können in ihren Anlagenverordnungen deshalb von der Muster-Anlagenverordnung abweichen. Aus diesem Grund empfiehlt sich im Einzelfall immer eine Rückfrage bei der örtlichen Wasserbehörde, inwieweit dies der Fall ist. Auch WHG-Fachbetriebe können hier weiterhelfen.
5.1 Abnahme-TÜV
Oberirdische Tankanlagen
Oberirdische Heizöltankanlagen von mehr als 10.000 Litern Volumen müssen außerhalb von Schutzgebieten vor ihrer Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung (etwa nachträglicher Innenbeschichtung), vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage und wenn sie stillgelegt werden, durch TÜV-Sachverständige auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Oberirdische Heizöltankanlagen in Schutzgebieten benötigen diesen Abnahme-TÜV bereits ab einem Volumen von 1.000 Litern.
Unterirdische Tankanlagen
Bei unterirdischen Heizöltankanlagen ist der Abnahme-TÜV unabhängig von ihrem Volumen immer zu veranlassen.
Darauf müssen Sie achten
Denken Sie daran, dass Sie den Abnahme-TÜV wie bei Ihrem Kraftfahrzeug selbst veranlassen müssen.
5.2 Wiederkehrende TÜV-Prüfungen
Oberirdische Tankanlagen
Oberirdische Heizöltankanlagen von mehr als 10.000 Litern Volumen müssen außerhalb von Schutzgebieten alle 5 Jahre durch TÜV-Sachverständige auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin überprüft werden. Befindet sich eine oberirdische Tankanlage in einem Schutzgebiet, unterliegt sie dem 5-Jahres-TÜV bereits ab einem Volumen von 1.000 Litern.
Unterirdische Tankanlagen
Unterirdisch eingebaute Heizöltankanlagen sind unabhängig von ihrem Volumen außerhalb von Schutzgebieten alle 5 Jahre und innerhalb von Schutzgebieten alle 2 1/2 Jahre einem Wiederholungs-TÜV zu unterziehen.
Darauf müssen Sie achten
Die TÜV-Prüfungen müssen Sie selbst veranlassen. Deshalb sind Sie gut beraten, wenn Sie mit einem WHG-Fachbetrieb einen Wartungsvertrag abschließen. Der Fachbetrieb übernimmt dann für Sie die Terminüberwachung. Nutzen Sie im Übrigen den Wiederholungs-TÜV, um Ihren Tank von einem Fachbetrieb reinigen und die Tankinnenwände untersuchen zu lassen. Bei dieser Gelegenheit können Korrosionsschäden rechtzeitig erkannt und behoben werden.