Kurzbeschreibung

Eine Klage im Wechselprozess ist eine besondere Verfahrensart des Urkundenprozesses. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Vorbemerkung

Eine Klage im Wechselprozess richtet sich nach §§ 592 ff. ZPO und ist eine besondere Verfahrensart des Urkundenprozesses, §§ 602 ff. ZPO.

Der Wechselprozess ist nur dann statthaft, wenn es sich um Ansprüche aus Wechseln i.S.d. Wechselgesetzes handelt. Die Klage muss die ausdrückliche Erklärung beinhalten, dass im Wechselprozess geklagt wird. Der Wechsel muss in Urschrift oder Abschrift beigefügt sein. Bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung kann der Kläger auch ohne Zustimmung des Beklagten vom Wechselprozess Abstand nehmen und den Prozess im ordentlichen Verfahren weiterführen.

Klage im Wechselprozess

An das

Amts-/Landgericht

per beA

Klage im Wechselprozess

des/der …

– Kläger/in –

Prozessbevollmächtigte: …

gegen

– Beklagte/r –

wegen …

Streitwert: … EUR.

Namens und in Vollmacht des Klägers/der Klägerin erheben wir Klage im Wechselprozess und werden beantragen, wie folgt zu erkennen:

  den Beklagten/die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger/die Klägerin … EUR nebst 2 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem … (Verfalltag), mindestens jedoch 6 % sowie Wechselunkosten in Höhe von … EUR und Wechselprovision in Höhe von … EUR zu zahlen.

Begründung:

Der Kläger/Die Klägerin ist Inhaber/in des als Anlage K 1 in beglaubigter Abschrift beigefügten Wechsels über … EUR, den der/die Beklagte am … ausgestellt hat.

Beweis für die Echtheit der Unterschrift als Aussteller: Vernehmung des/der Beklagten als Partei

Der Wechsel wurde dem/der Beklagten am Verfallstag, dem …, zur Zahlung vorgelegt, jedoch nicht eingelöst. Der Kläger/Die Klägerin hat am folgenden Werktag Protest mangels Zahlung erhoben.

Beweis Protest: Vorlage der Protesturkunde vom … in beglaubigte Abschrift als Anlage K 2 anbei

Hierdurch sind der beklagten Partei Auslagen in Höhe von … EUR entstanden.

Beweis: Vorlage der Belastungsaufgabe der …-Bank vom …, Anlage K 3, in Kopie anbei

Der Wechsel sowie die Protesturkunde werden im Termin im Original vorgelegt werden.

Außer der Wechselsumme und den Protestkosten werden klägerseits … % Provision und Wechselzinsen auf die Wechselsumme gemäß Art. 48 WG geltend gemacht.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(elektronisch signiert)

...

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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