Rz. 12
Für die staatliche Registrierung wird eine Registrierungsgebühr in Höhe von drei Basiseinheiten – eine Basiseinheit beträgt derzeit 29 Belarussische Rubel – erhoben,[24] was nach aktuellem Wechselkurs (Stand: 31.3.2021) etwas mehr als 28 EUR entspricht.
Die Kosten für Übersetzungen und notarielle Beglaubigung der Übersetzungen hängen vom Umfang der zu übersetzenden Dokumente ab, so dass hier kein allgemeiner Richtwert angegeben werden kann.
Rz. 13
Das Stammkapital einer GmbH kann frei gewählt werden. Rechtsanwaltskosten entstehen in unterschiedlicher Höhe je nach Wahl des Anwalts.
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