Überblick

Mit Inkrafttreten des WEMoG ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Trägerin der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Dieser Systemwechsel hat insbesondere große Auswirkungen auf das Haftungssystem sowie die Individualansprüche der Wohnungseigentümer.

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