An Außenstellplätzen kann künftig Sondereigentum begründet werden; die Stellplätze werden somit auch verkehrsfähig werden. | § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG n. F. | Raumfiktion von (Außen-)Stellplätzen |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen