Der Verwalter wird künftig ohne Ermächtigungsbeschlussfassung in der Lage sein, Wartungsverträge abzuschließen, da dies regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG n. F. Aufgaben des Verwalters

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge