Auch in der gesetzlichen Unfallversicherung kann eine wegen Wiederheirat bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft weggefallene Witwen-/Witwerrente wieder aufleben, wenn der neue Ehegatte/Lebenspartner verstirbt bzw. die neue Ehe/Lebenspartnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt wird.

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