Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens war der Eigentümer eines im Außenbereich gelegenen Wohngrundstücks. Er wandte sich gegen einen Bebauungsplan, der in einer Entfernung von etwa 100 m auf einer Fläche von 3.000 m2 teils ein Mischgebiet und teils eine private Grünfläche festsetzte. Der Antragsteller befürchtete, dass von dem künftigen Mischgebiet Immissionen in Gestalt von Gewerbelärm auf sein Wohnhaus treffen könnten.

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