Verweigert der Bauträger die Abnahme bzw. sagt er einen bereits zugesagten Abnahmetermin unter Hinweis auf noch nicht geschuldete Kaufpreisraten ab, kommt eine einstweilige Verurteilung des Bauträgers zur Übergabe ohne Zug-um-Zug zu berücksichtigende Abnahmeverpflichtung des Käufers in Betracht.

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