Bewilligung/Beginn steht für den erstmaligen Zeitpunkt oder die Wiederaufnahme der Zahlung eines laufenden Versorgungsbezugs nach vorherigem Wegfall.

Ferner ergibt sich diese Meldeverpflichtung bei einem sog. "Schlüsselwechsel". Jede Meldung beinhaltet eine Schlüsselkombination, die u. a. die Zahlstellennummer und das Aktenzeichen des Versorgungsbezugs bei der Zahlstelle beinhaltet. Ändern sich durch entsprechende Vorgänge oder Umstellungen ein oder mehrere Schlüsselteile der Zahlstelle, kann dies nur durch ein Meldepaar "Ende" und "Bewilligung/Beginn" übermittelt werden.

Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind ungeachtet der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in unbegrenzter Höhe zu melden, damit die Krankenkassen die Anwendung des Freibetrags prüfen und feststellen können.

Bei Bewilligung/Beginn einer Kapitalleistung oder der Kapitalisierung eines laufenden Versorgungsbezugs müssen der Zeitpunkt der Auszahlung, der Beginn und das Ende des Zeitraums sowie die Höhe der Kapitalleistung gemeldet werden.

Außerdem hat die Zahlstelle in den Meldungen an die Krankenkasse anzugeben, ob in der Betriebsrente ein Leistungsanteil enthalten ist, den der Versorgungsbezieher nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer erworben hat. Dieser Anteil stellt keinen Versorgungsbezug dar.

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