Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, berechnet sich der Unterhalt wie folgt:

 
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters   2.700,00 EUR
bereinigtes Nettoeinkommen der Mutter   1.350,00 EUR
Summe:   4.050,00 EUR

Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle (s. ZAP F. 11, S. 1385):

 
Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes   759,00 EUR
abzgl. des vollen Kindergeldes   - 192,00 EUR
verbleibender ungedeckter Bedarf des Kindes:   567,00 EUR

Berechnung der Haftungsverteilung:

 
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters   2.700,00 EUR
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen   1.300,00 EUR
anzurechnen beim Vater   1.400,00 EUR
bereinigtes Nettoeinkommen der Mutter   1.350,00 EUR
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen   1.300,00 EUR
anzurechnen bei der Mutter   50,00 EUR
Haftungsanteil des Vaters in Prozent   96,55 %
Haftungsanteil der Mutter in Prozent   3,45 %
Unterhaltsanspruch gegen den Vater   547,44 EUR
Unterhaltsanspruch gegen die Mutter   19,56 EUR
Summe:   567,00 EUR

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