In einer gemeinsamen Aktion haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) Mitte April ihrer schon seit längerem erhobenen Forderung nach Anpassung der Anwaltsgebühren Nachdruck verliehen. Mit einer Presseerklärung erläuterten sie anhand der allgemeinen Lohnentwicklung, dass die Vergütung der Anwälte mittlerweile dringend einer Erhöhung bedarf. Zudem wurde der neuen Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley von den Präsidenten der beiden Anwaltsorganisationen in Berlin ein konkreter Forderungskatalog übergeben, der eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen und einer moderaten linearen Anpassung der Gebührentabellen beinhaltet.
Seit der letzten Gebührenerhöhung 2013 seien allein die Tariflöhne um insgesamt 13 % gestiegen. Eine lineare Anhebung der Gebührensätze der Vergütungstabellen sei dringend notwendig, um die Rechtsanwaltskanzleien an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen. Sie müssten schließlich auch die gestiegenen Kosten für Mitarbeiter, Mieten, Energie und vieles mehr tragen, erläuterte BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer. Nur bei einer entsprechenden Anpassung könne das RVG auch weiter die wirtschaftliche Grundlage für die anwaltliche Tätigkeit sein.
"Wir brauchen eine Orientierung der Rechtsanwaltsvergütung an der allgemeinen Tariflohnentwicklung", hob Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident, hervor. Sie müsse sich an der jährlichen Entwicklung von 2,6 % orientieren. Für den zurückliegenden Zeitraum seit der letzten Gebührenanpassung vor fünf Jahren errechne sich das angemessene Gesamtanpassungsvolumen damit auf 13 %. Bei einer späteren Gesetzesänderung, beispielsweise erst zum Sommer 2019 – also für dann sechs Jahre seit der letzten Anpassung –, sei daher eine Anpassung von ca. 15,5 % angemessen.
Bei Verfahren mit mehreren Terminen und einer längeren Dauer seien auch strukturelle Verbesserungen, wie z.B. die Anpassung der Zusatzgebühr erforderlich. Die Terminsgebühr nach Nr. 1010 VV RVG solle dahingehend geändert werden, dass diese unabhängig von der Durchführung einer Beweisaufnahme bei der Teilnahme an mehr als zwei gerichtlichen Terminen mit einer Gesamtdauer von insgesamt mehr als zwei Stunden (120 Minuten) entstehe.
"Wir brauchen die Anhebung, um gerade auch im ländlichen Bereich den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein auskömmliches Einkommen zu sichern und damit den Zugang zum Recht zu gewährleisten", so Schellenberg. Einig sind sich die Organisationen, dass die Gerichtsgebühren nicht weiter steigen müssen. Der Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger dürfe nicht durch überzogene Verfahrenskosten gefährdet werden. Das Vorhalten einer leistungsfähigen Justiz sei eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und müsse sich daher nicht komplett selbst finanzieren.
Das Gesetzgebungsverfahren müsse jetzt zügig durchgeführt werden. Nur eine schnelle Anpassung der Vergütung helfe den Kolleginnen und Kollegen wirklich, so die Präsidenten beider Anwaltsorganisationen. Auch müsse künftig gewährleistet werden, dass eine regelmäßige Gebührenanpassung in überschaubaren Zeitabständen erfolge. Angemessen wäre nach Auffassung des BRAK-Präsidenten Schäfer hierbei ein Zeitraum von vier bis fünf Jahren.
[Quellen: BRAK/DAV]