Die Sonderberaterin der EU-Kommission für Fragen der Entschädigung von Opfern von Straftaten, Joëlle Milquet, hat im März 2019 anlässlich des 15. Europäischen Gedenktags für die Opfer des Terrorismus einen Bericht zur Stärkung der Opferrechte veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Bestandsaufnahme der bewährten Verfahren für den Schutz der Opferrechte auf nationaler und EU-Ebene sowie 41 Empfehlungen für Verbesserungen des Schutzes dieser Rechte und des Zugangs der Opfer zu Justiz und Entschädigungen.
Aus dem Bericht geht hervor, dass Opfer aufgrund mangelnder Informationen, unzureichender Unterstützung, übermäßig strenger Anspruchskriterien oder Verfahrenshürden häufig Schwierigkeiten haben, sich Zugang zur Justiz zu verschaffen und eine Entschädigung zu erhalten. Für Menschen, die während einer Reise in ein anderes EU-Land Opfer einer Straftat werden, kann dies sogar noch schwieriger sein.
Bei der Entgegennahme des Berichts erklärte der Präsident der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker: "Dieser Bericht zeigt deutlich, dass wir unsere Bemühungen im Bereich der Opferrechte fortsetzen müssen. Für die Europäische Kommission ist es von großer Bedeutung, dass alle Opfer von Straftaten in der Europäischen Union die erforderliche Unterstützung erhalten."
Juncker hatte Milquet im Oktober 2017 zu seiner Sonderberaterin berufen. Zu ihrer Aufgabe zählte u.a. die Erstellung eines Berichts über Möglichkeiten zur Verbesserung des Zugangs zu Entschädigungen für Opfer von Straftaten.
Zwischenzeitlich hat die Europäische Kommission bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und zur Unterstützung von Opfern von Straftaten ergriffen:
- So verleiht seit November 2015 die Opferschutzrichtlinie Opfern von Straftaten verbindliche Rechte und legt den EU-Mitgliedstaaten klare Pflichten zur Gewährleistung dieser Rechte in der Praxis auf.
- Im März 2017 verabschiedete die EU Vorschriften zur Stärkung der Rechte von Terroropfern. Die neuen Vorschriften hätten bis September 2018 umgesetzt werden müssen, doch haben viele Mitgliedstaaten die Richtlinie bislang noch nicht ins nationale Recht überführt. Derzeit laufen entsprechende Vertragsverletzungsverfahren.
- Die Europäische Kommission richtet zzt. ein EU-Kompetenzzentrum für Terroropfer ein. Sie nahm am 31. Januar 2019 einen entsprechenden Finanzierungsbeschluss an und will in Kürze eine Ausschreibung veröffentlichen. Das Zentrum soll seine Arbeit noch im Laufe des Jahres aufnehmen.
Der vollständige Bericht der EU-Sonderbeauftragten kann (derzeit nur in englischer Fassung) unter https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/criminal-justice/victims-rights_en abgerufen werden.
[Quelle: EU-Kommission]