Der Ombudsmann für Versicherungen, Prof. Dr. Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des BGH, hat am 21. Mai in Berlin seinen Jahresbericht für 2014 vorgelegt.
Danach hat die Zahl der Eingänge mit 19.897 Beschwerden zwar einen neuen Höchststand erreicht, darunter befanden sich jedoch viele Beschwerden gegen Banken. Rechne man die unzulässigen Eingaben heraus, so der Bericht, entspreche das Beschwerdeaufkommen (12.815) in etwa der Größenordnung des Vorjahres (12.614).
Unterschiedliche Entwicklungen zeigten sich in den Sparten: Während in der Gebäude- (+ 32,3 %) und in der Kfz-Kaskoversicherung (+ 14,9 %) die zulässigen Beschwerden stark zunahmen, habe man in der Kfz-Haftpflicht- (- 12,4 %), der Lebens- (- 13,5 %) und der Berufsunfähigkeitsversicherung (- 14,0 %) einen Rückgang verzeichnet. 364 Eingaben betrafen die seit 2013 hinzugekommene Zuständigkeit für Realkreditverträge, darunter 169 zulässige. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist weiterhin erfreulich kurz. Sie liegt zum zweiten Mal in Folge unter drei Monaten.
Prof. Hirsch erläuterte anhand mehrerer Urteile, wie die Lebensversicherung zunehmend von der europäischen und deutschen Rechtsprechung erfasst wird. Beispielsweise hatte der EuGH im Dezember 2013 entschieden, dass das sog. Policenmodell, nach dem Verträge zustande kamen, wenn mit Übermittlung der Police die Vertragsbedingungen und Verbraucherinformationen übersandt wurden, gegen europäisches Recht verstößt. Ab Mai 2014 hatte sich der BGH in einer Serie von Entscheidungen mit der Thematik befasst. Schließlich wurde noch das BVerfG angerufen, das eine wesentliche rechtliche Bewertung des BGH am 2.2.2015 für "objektiv unvertretbar" erklärte. Diese Zunahme des Richterrechts, so Prof. Hirsch, führe dazu, dass die juristische Prüfung der Verbraucheranliegen inzwischen erheblich aufwändiger ausfalle.
Einen Ausblick gab Prof. Hirsch auf den Stand der Gesetzgebungsarbeiten für das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das für ein lückenloses und flächendeckendes Netz an Schlichtungsstellen sorgen soll. Damit werde EU-Recht umgesetzt und das materiell-rechtliche Verbraucherschutzrecht durch ein spezielles verfahrensrechtliches Instrument zur einfachen Durchsetzung der Rechte der Verbraucher ergänzt. Neben die verfassungsrechtliche Garantie des gerichtlichen Rechtswegs trete eine gesetzliche Garantie des außergerichtlichen Zugangs zum Recht.
[Quelle: Versicherungsombudsmann]