ZAP beruft neuen Mitherausgeber
Zum 1. Juni 2015 verstärkt Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren den Herausgeberkreis der ZAP. Gemeinsam mit den bewährten Herausgebern unterstützt Dr. van Bühren, langjähriger Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln, Redaktion und Verlag bei dem Ziel, die ZAP nachhaltig an den Bedürfnissen der Anwaltschaft auszurichten.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und heißen unseren neuen Mitherausgeber herzlich willkommen!
[Red.]
Weiter scharfe Kritik an geplanter Vorratsdatenspeicherung
In der Diskussion um die geplante Vorratsdatenspeicherung hat sich nun auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zu Wort gemeldet. Er weist den vorliegenden Gesetzesentwurf (dazu ZAP Anwaltsmagazin 8/2015, S. 396) scharf zurück. Der Entwurf greift laut Arbeitskreis tief in die Grundrechte ein und verstößt zudem gegen die Urteile des BVerfG und des EuGH. Denn nach wie vor handele es sich um eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern, Verbänden und Initiativen, die sich für mehr Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung engagieren.
Der Gesetzentwurf fordert die Speicherung sämtlicher Standorte der Kommunikationsteilnehmer für vier Wochen, der Metadaten zu Telefongesprächen, SMS-Nachrichten, Messenger-Nachrichten und der IP-Adressen aller Internet-Zugriffe für zehn Wochen. Dabei ist nach Auffassung des Arbeitskreises sehr unklar geregelt, wann diese Daten verwendet werden dürfen. Dies mache es Strafverfolgungsbehörden einfach, auf diese Daten zuzugreifen. Damit könne auch gegen Filesharer und Trickbetrüger auf eBay vorgegangen werden. Ein tiefer Eingriff in die Grundrechte für die Verfolgung derart vergleichsweise geringer Delikte sei aber mit dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, so der Arbeitskreis.
Auch der Deutsche Anwaltverein hat das Gesetzesvorhaben kürzlich noch einmal scharf kritisiert. Ebenso wie schon BRAK-Präsident Filges (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 10/2015, S. 505) bezweifelt der DAV, dass Berufsgeheimnisträger in der praktischen Umsetzung des Gesetzes ausreichend geschützt werden können. Zudem macht der Verein auf die Gefahr aufmerksam, dass der Straftatbestand der "Datenhehlerei" künftig auch Pressevertreter in ihrer alltäglichen Arbeit treffen kann: Sollten Journalisten Daten aus Behörden, Wirtschaftsunternehmen oder von anderen Personen bekommen und einsehen, würden sie sich grundsätzlich strafbar machen.
[Quellen: AK Vorrat/DAV]
795 Mio. Euro Schaden durch Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im Jahr 2014 insgesamt 137.292 Ermittlungsverfahren eingeleitet und Bußgelder i.H.v. 46,7 Mio. Euro verhängt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mit (BT-Drucks. 18/4403). Im Jahr zuvor (2013) waren es 135.016 Ermittlungsverfahren. Die Höhe der verhängten Bußgelder betrug in diesem Jahr 44,7 Mio. Euro.
Die Schadenssumme habe 2014 795 Mio. Euro betragen. Zur Schadenssumme werden nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, nicht gezahlte Steuern sowie sonstige Schäden wie nicht gezahlte Mindestlöhne, Urlaubskassenbeiträge sowie zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen gezählt.
[Quelle: Bundestag]
Wohngeld soll steigen
Die Bundesregierung will das Wohngeld für rund 870.000 Haushalte erhöhen und es an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten seit der letzten Reform im Jahr 2009 anpassen. Das geht aus einem von Bundesbauministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drucks. 18/4897) hervor.
Als Folge der Wohnungsknappheit seien die Preise für Neu- und Wiedervermietungen seit einiger Zeit spürbar angestiegen, schreibt die Bundesregierung darin. Besonders einkommensschwache Haushalte hätten inzwischen vielerorts Schwierigkeiten, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Angesichts dieser Entwicklungen reiche das Leistungsniveau des Wohngeldes nicht mehr aus, um die wohnungspolitische und soziale Zielstellung des Wohnungsgeldes, nämlich die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bei den Wohnkosten, zu erreichen.
Von der Erhöhung des Wohngeldes sollen nach Angaben der Regierung rund 90.000 Haushalte profitieren, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Während ein Zwei-Personen-Haushalt im Jahr 2012 durchschnittlich 112 EUR Wohngeld im Monat erhalten habe, sollen es nach der Reform im Durchschnitt 186 EUR monatlich sein.
Das Wohngeld wird von Bund und Ländern je zur Hälfte gezahlt. Daher muss neben dem Bundestag auch noch der Bundesrat der Wohngeldreform zustimmen. Sie soll am 1.1.2016 in Kraft treten.
[Quelle: Bundesregierung]
Keine Frauenquote für das BVerfG
Bei der Wahl der Richter zum BVerfG wird auch künftig keine Frauenquote gelten. Ein entsprechendes Ansinnen von Bundestagsabgeordneten lehnte der Rechtsausschuss des Bundestages Mitte Mai mehrheitlich ab.
Einstimmig angenommen im Ausschuss wurde hingegen ein Gesetzentwurf, demzufolge künftig der gesamte Bundestag über die Wahl von Bundesverfassungsrichtern entscheiden soll (BT-Drucks. 18/2737). Bisher war – neben dem Bundesrat, der für die Wahl d...