Ende April in den Ruhestand getreten sind die Richterin am BVerwG Elisabeth Buchberger sowie der Vorsitzende Richter am BVerwG Werner Neumann. Frau Buchberger kam 2006 zum BVerwG und gehörte seitdem dem 9. Revisionssenat an. Dieser ist u.a. für das Straßen- und Wegerecht, insbesondere die dem BVerwG zugewiesenen erstinstanzlichen Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse für den Bau von Bundesfernstraßen, für das Kommunalabgabenrecht und das Flurbereinigungsrecht zuständig. Seit Juli 2012 war sie dessen stellvertretende Vorsitzende. Herr Neumann kam im Jahr 2000 an das BVerwG, wo er zunächst dem 7. Revisionssenat angehörte, der neben dem Immissionsschutz- und dem Bergrecht u.a. für das Staatskirchenrecht und das Recht der offenen Vermögensfragen zuständig war. Im Mai 2010 übernahm er den Vorsitz des 6. Revisionssenats.
Ebenfalls im April ist die Richterin am BGH Beatrix Weber-Monecke nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten. Frau Weber-Monecke wurde 1995 zur Richterin am BGH ernannt und gehörte seitdem dem XII. Zivilsenat an. Ihren Senat vertrat sie seit 2011 im Großen Senat für Zivilsachen. Von 2002 bis 2006 gehörte sie dem Präsidialrat des BGH an. Während ihrer über 20-jährigen Zugehörigkeit zum BGH hat Frau Weber-Monecke die Rechtsprechung des XII. Zivilsenats namentlich auf dem Gebiet des Familienrechts maßgeblich mitgeprägt.
Neu zu Richterinnen am BGH ernannt wurden die Richterinnen am Oberlandesgericht Karlsruhe Dr. Antje Krüger und Babette Pohl. Frau Dr. Krüger gehörte zuletzt einem Senat für Familiensachen am OLG Karlsruhe an. Sie wurde dem XII. Zivilsenat des BGH zugewiesen, der vornehmlich für das Familienrecht zuständig ist. Frau Pohl war zuletzt als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg abgeordnet. Sie wurde dem schwerpunktmäßig für das Amts-, Staats- und Notarhaftungsrecht zuständigen III. Zivilsenat zugewiesen.
Der ehemalige Präsident des BAG Prof. Dr. Thomas Dieterich ist am 6. Mai im Alter von 81 Jahren verstorben. Prof. Dr. Dieterich wurde 1994 zum Präsidenten des BAG berufen und übernahm den Vorsitz des Ersten Senats, den er bis zu seinem Ruhestand im Jahr 1999 innehatte. In dieser Zeit prägte er maßgeblich die Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht und zu kollektivrechtlichen Unterlassungsansprüchen. Seine Konzeptionen zum Arbeitskampfrecht und zum Ausgleich ungleicher Kräfteverhältnisse im Vertragsrecht gelten als zukunftsweisend. Er war zudem einer der Ersten, der dazu beigetragen hat, die vielfältigen beruflichen Benachteiligungen von Frauen zu benennen und ihnen mit den Mitteln des Rechts zu begegnen. Bereits im Ruhestand, wurde er von der Bundesregierung zum Vorsitzenden der Kommission zur Klärung der Fragen zur Scheinselbstständigkeit berufen.
[Quellen: BVerwG/BGH/BAG]
ZAP 11/2016, S. 553 – 558