Mit einer Reform des Mutterschutzes will die Bundesregierung Schwangere sowie frischgebackene Mütter und ihre Kinder besser schützen. Zudem soll der Kreis der Schutzbedürftigen erweitert werden, so dass künftig auch Schülerinnen und Studentinnen in den Schutz einbezogen werden.

Die Bundesregierung weist zur Begründung ihres Vorhabens darauf hin, dass es das derzeitige Mutterschutzgesetz bereits seit 1952 gibt und dass es seitdem nur geringfügig geändert wurde. So bedeutet Mutterschutz in Deutschland bislang vor allem, dass Arbeitgeber Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen dürfen. Bei Frühgeburten oder Zwillingen verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf zwölf Wochen. Zudem gibt es einen weitreichenden Kündigungsschutz. Nun sollen in den Mutterschutz auch neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse sowie gesellschaftliche Entwicklungen einfließen, etwa das geschärfte Bewusstsein auch für psychische Gefährdungen.

Die Bundesregierung will erreichen, dass die Schutzfrist nach der Geburt eines behinderten Kindes von acht auf zwölf Wochen verlängert werden kann. Sie erkennt dabei an, dass die Geburt für die Mutter in solchen Fällen häufig mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist. Dazu kommt der höhere Pflegebedarf von behinderten Kindern. Neu eingeführt wird auch ein Kündigungsschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt nach der zwölften Woche erlitten haben.

Erstmals sollen auch Schülerinnen und Studentinnen unter den Mutterschutz fallen. Dieser galt bislang nur für Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis standen. Für Schülerinnen und Studentinnen gab es hingegen keine einheitlichen Regelungen. Nun werden sie unabhängig von einer Beschäftigung in den Schutz miteinbezogen.

Das Gesetz soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Es ist geplant, dass die Neuregelungen zum 1.1.2017 in Kraft treten.

[Quelle: Bundesregierung]

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge