Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) fordert einen eigenen Datenschutzbeauftragten für die deutsche Anwaltschaft. Ein solcher sei der von der Politik mit der Reform des Bundesdatenschutzgesetzes vorgesehenen Aufsicht durch staatliche Datenschutzkontrolleure vorzuziehen, erläuterte BRAK-Präsident Schäfer die Forderung seiner Kammer auf deren 152. Hauptversammlung Anfang Mai in Saarbrücken. "Wir müssen darauf bestehen, dass die Vertraulichkeit mandatsbezogener Kommunikation weiter uneingeschränkt gewährleistet wird", so Schäfer. Zur Begründung der Forderung stützt sich der BRAK-Präsident gleichermaßen auf die Interessen der Mandanten und die der Anwaltschaft selbst:

So seien die Persönlichkeitsrechte der Mandanten und die Institution einer freien und unabhängigen Anwaltschaft gefährdet, wenn sie staatlicher Kontrolle ausgesetzt seien. Das gelte auch, wenn es sich bei den Kontrollorganen um Datenschutzaufsichtsbehörden handle. Der wohldurchdachte Sinn und Zweck des Datenschutzrechts werde ad absurdum geführt, wenn jede Kanzlei verdachtsunabhängig kontrolliert, mit Meldeauflagen, Datenverarbeitungsverboten und Bußgeldern belegt werden könne.

Das in der Politik geäußerte Argument, dass ein staatlicher Datenschutzbeauftragter doch überprüfen könne, welche Daten relevant seien, überzeugt die BRAK nicht. Eine nachträgliche Abwägungsentscheidung, welches Material in die eigentliche datenschutzrechtliche Prüfung einbezogen werden dürfe und welches nicht, könne die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts nicht mehr heilen, so Schäfer. Gefordert sei nun der Gesetzgeber. Er müsse die in dieser Legislaturperiode verbleibenden Möglichkeiten nutzen und den Weg für den anwaltlichen Datenschutzbeauftragten ebnen.

[Quelle: BRAK]

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