Acht von zehn Anwälten sind als Allein- oder Miteigentümer in einer Kanzlei unternehmerisch tätig, dagegen ist die Berufsausübung als Angestellter jenseits der Phase des Berufseinstiegs nach wie vor die Ausnahme. Dies hat kürzlich eine Untersuchung des Soldan-Instituts ergeben, das sich mit der Frage beschäftigt hat, welche Bedeutung die unterschiedlichen Konzepte der Ausübung des Anwaltsberufs in der Gegenwart haben.
Danach sind die Erscheinungsformen anwaltlicher Berufsausübung vielfältiger geworden und mittlerweile breit gefächert. Bei aller Vielfalt ist aber nach wie vor die unternehmerische Selbstständigkeit der Regelfall, abhängige Beschäftigung die Ausnahme. So gaben 81 % der befragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an, Allein- oder Miteigentümer der Kanzlei zu sein, in der sie tätig sind. Dagegen stellen die angestellte Anwältin und der angestellte Anwalt mit 14 % geradezu eine Ausnahmeerscheinung dar. 5 % der Befragten arbeiten zudem als freie Mitarbeiter. Nicht berücksichtigt wurden bei der Studie die Syndikusanwälte, da sie auf dem Anwaltsmarkt praktisch nicht in Erscheinung treten.
Im Rahmen der Studie hat sich das Soldan-Institut auch mit der Frage beschäftigt, welche Faktoren Einfluss auf den Erwerbsstatus des Rechtsanwalts in der Kanzlei haben. Hier spielen insbesondere das Alter, die Berufszugehörigkeit und das Geschlecht eine signifikante Rolle. Bei Anwälten, die seit 20 bis 30 Jahren in der Kanzlei tätig sind, liegt der Anteil der Partner bzw. Miteigentümer bei 95 %. Hingegen sind nur knapp die Hälfte (48 %) der befragten Anwälte mit einer Tätigkeitsdauer unter zehn Jahren selbstständig. Es hat sich auch gezeigt, dass der Fachanwaltsstatus entscheidend ist. Fachanwälte sind mit 85 % häufiger selbstständig als angestellte Anwälte (78 %).
Bei der Erhebung zur alleinigen oder gemeinsamen Berufsausübung ergab sich, dass 32 % der Anwälte ihren Beruf als "Einzelkämpfer" und damit auch als Einzelunternehmer ausüben. Dagegen haben sich 68 % für eine gemeinsame Berufsausübung mit anderen Anwälten – sei es in einer Sozietät, sei es in einer Einzelkanzlei mit anwaltlichem Personal – entschieden.
Bei einer rechtsgebietsspezifischen Betrachtung ergab sich, dass Rechtsanwälte mit einem Tätigkeitsschwerpunkt in den Bereichen Sozial-, Familien- oder Strafrecht überdurchschnittlich häufig in Einzelkanzleien tätig sind. Währenddessen sind in den Rechtsgebieten Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Recht des geistigen Eigentums, dem Öffentlichen Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem Insolvenzrecht Anwälte aus Einzelkanzleien unterrepräsentiert.
[Quelle: DAV]