Der Deutsche Richterbund (DRB) wird künftig von einer neuen Doppelspitze aus Bayern und Nordrhein-Westfalen geführt. Im April wurde die Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein, Andrea Titz, zur neuen Vorsitzenden des DRB gewählt. Sie folgt auf die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht München, Barbara Stockinger, die seit 9. April Vorsitzende des Bayerischen Richtervereins ist. Joachim Lüblinghoff, Vorsitzender Richter am OLG Hamm, wurde für weitere drei Jahre im Amt des DRB-Vorsitzenden bestätigt. Titz und Lüblinghoff kündigten nach ihrer Wahl an, dass der Richterbund sich weiterhin nachdrücklich für eine Verstetigung des Bund-Länder-Rechtsstaatspakts einsetzen werde. Die Bundesregierung müsse dieses Versprechen des Koalitionsvertrags rasch umsetzen, damit die Justiz personell und technisch nachhaltig gestärkt werde und auf der Höhe ihrer gewachsenen Aufgaben bleibe. Auch für eine amtsangemessene Besoldung der Richter- und Staatsanwaltschaft werde der DRB weiter streiten. Die Justiz müsse in einem verschärften Wettbewerb attraktiv für gut qualifizierte Juristinnen und Juristen bleiben.
Die Berliner Rechtsanwältin Dr. Margarete Gräfin von Galen hat im Mai den Maria-Otto-Preis 2022 erhalten. Der Preis wird seit dem Jahr 2010 vom Deutschen Anwaltverein verliehen und soll herausragende Rechtsanwältinnen, aber auch Personen oder Organisationen würdigen, die sich in besonderem Maße um die Belange von Frauen in Beruf, Justiz, Politik und Gesellschaft verdient gemacht haben oder eine besondere Vorbildfunktion für Anwältinnen innehaben. Mit Gräfin von Galen wurde in diesem Jahr eine Kollegin geehrt, die sich neben ihrer erfolgreichen Arbeit als Strafverteidigerin mit vielfältigem ehrenamtlichem Engagement für Anwaltschaft und Rechtsstaat eingesetzt hat und von 2004 bis 2009 als erste Frau an der Spitze der Berliner Rechtsanwaltskammer und danach im Jahr 2021 auch als erste deutsche Frau an der Spitze des Rates der Europäischen Anwaltschaft gestanden hatte. Sie habe sich immer wieder für spezielle frauenspezifische Themen engagiert und bereits in den 90er Jahren verschiedene Fachbeiträge zum Thema Frauen als politisch Verfolgte veröffentlicht; auch habe sie im Jahr 2000 vor dem Berliner Verwaltungsgericht das polarisierende Urteil erstritten, dass Prostitution nicht als sittenwidrig einzustufen sei. Damit habe von Galen großen Anteil an der Entstigmatisierung von Sex-Arbeiterinnen, hieß es in der Laudatio.
[Quellen: DRB/DAV]
ZAP F., S. 532–538