Ende April ist der bisherige Richter am Bundesfinanzhof Roger Görke in den Ruhestand getreten. Görke war zunächst als Steuerjurist in der Hamburger Finanzverwaltung tätig, bevor er 1996 an das Finanzgericht Hamburg wechselte, dem er bis zu seiner Ernennung zum Richter am BFH im Oktober 2005 angehörte. Im BFH war er dem III. Senat zugewiesen, der für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie die Gewerbesteuer von Körperschaftsteuerpflichtigen, das Kindergeld und die Investitionszulage zuständig ist. In den mehr als 17 Jahren seiner revisionsrichterlichen Tätigkeit hat er die Rechtsprechung dieses Senats, dessen stellvertretender Vorsitzender er über viele Jahre war, wesentlich mitbestimmt. Überdies war Görke langjähriges Mitglied des Großen Senats des BFH sowie Präsidiumsmitglied des Gerichts. Der steuerlichen Fachwelt ist Roger Görke als Mitautor von Standardkommentaren zur Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung sowie zum Einkommensteuergesetz bekannt. Für ihn rückte Anfang Mai die bisherige Vorsitzende Richterin am LG Leipzig Anja Wald in den III. Senat nach.
Der frühere Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Dirk Neumann feierte am 26. April seinen 100. Geburtstag. Herr Dr. Neumann, geboren 1923 in Glauchau im Freistaat Sachsen, begann seine berufliche Laufbahn nach Studium und Referendariat 1952 in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes NRW. Im April 1965 wurde er zum Richter am BAG berufen, im Januar 1978 zum Vorsitzenden Richter und im Februar 1986 zum Vizepräsidenten des Gerichts ernannt. In seiner mehr als 25-jährigen Dienstzeit wirkte er an zahlreichen wichtigen Entscheidungen, insb. zum Tarifvertragsrecht, mit. Bei seinem Ausscheiden aus dem Richterdienst im Mai 1990 wurde ihm das Große Verdienstkreuz mit Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Dem Arbeitsrecht blieb Dirk Neumann aber auch nach seiner Pensionierung treu: Nach der Wiedervereinigung trat er in den Justizdienst des Freistaats Sachsen ein und arbeitete tatkräftig beim Aufbau der sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit mit. Im Juli 1992 wurde er zum Präsidenten des Sächsischen LAG ernannt und war damit Gründungspräsident dieses Gerichts. Dr. Neumann ist der Fachwelt darüber hinaus als Mitherausgeber und Verfasser von Kommentaren zum Arbeitszeitrecht, Urlaubsrecht und Schwerbehindertenrecht bekannt; er war u.a. Mitherausgeber der Entscheidungssammlung „Arbeitsrechtliche Praxis”. Bis heute ist er Ehrenpräsident des Arbeitsgerichtsverbands.
[Quellen: BFH/BAG]