Die gesamte Entwicklung ist leider bisher nicht sehr erfreulich, ich setze große Hoffnungen in das Bundesverfassungsgericht, damit die Wirkungen der Urteile des BSG vom 3.4.2014 aufgehoben werden. Zudem hat das BSG ja nur über Erstanträge entschieden, nicht aber über viele weitere Fallkonstruktionen, z.B.

  • Vorliegen einer personenbezogenen Befreiung vor dem 1.1.1996;
  • Fragen des Vertrauensschutzes nach jahrelanger Befreiung für verschiedene Tätigkeiten und verweigerte Befreiung beim Tätigkeitswechsel;
  • Fragen was unter einem "wesentlichen Tätigkeitswechsel" zu verstehen ist;
  • was ist ein Arbeitgeberwechsel, wenn innerhalb eines Konzerns gewechselt wird, etwa bei Beförderungen, Umstrukturierungen;
  • Tätigkeit als Rechtsanwalt in einem Verband/Verein und weitgehend beratende Tätigkeit für Mitglieder etc., nicht jedoch für den Arbeitgeber;
  • Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt in einer Steuerberater-/Wirtschaftsprüfergesellschaft und genau gleiche Tätigkeit in einer Kanzlei wie in einer Rechtsanwaltskanzlei.

Es wäre hier also dringend eine gesetzgeberische Lösung erforderlich.

Autor: Rechtsanwalt Martin W. Huff, LLR Rechtsanwälte, Köln

ZAP 1/2015, S. 39 – 46

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?