Anlässlich des 16. Datenschutzkongresses in Berlin am 6. Mai hat Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas in seiner Rede einen Ausblick auf das auf europäischer Ebene in Vorbereitung befindliche Regelungswerk gegeben. Dieses soll die rund 20 Jahre alte Vorgängerregelung ablösen, in der die Digitalisierung aller Lebensbereiche allerdings noch keine große Rolle spielte. Nach Auskunft des Ministers erfolgen ab Juni die letzten Abstimmungen zwischen Ministerrat, Kommission und Parlament; geplant ist ein Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung noch in diesem Jahr.
Anschließend, so prognostizierte Maas, würden die Rechtsanwender bei vielen Fragen nicht mehr das vertraute Bundesdatenschutzgesetz aufschlagen, sondern ins Europäische Recht schauen: "Wie viel Videoüberwachung ist erlaubt? Welche Daten darf eine Auskunftei verarbeiten? Und was darf zu Werbezwecken abgeschöpft werden? Die Antworten finden Sie dann nicht mehr in deutschen Paragraphen. All diese Regelungen werden dann weitestgehend durch europäisches Recht ersetzt", so der Minister.
In den rund 90 Artikeln der EU-Verordnung werde dem bisherigen hohen Niveau des Datenschutzes in Deutschland Rechnung getragen, das sei ein Hauptanliegen der Bundesregierung gewesen. Für manche der deutschen Besonderheiten werde es Öffnungsklauseln im europäischen Recht geben. Das betreffe vor allem den öffentlichen Bereich, z.B. die Regeln in den Sozialgesetzbüchern, in der Abgabenordnung und in den Schulgesetzen der Länder. Auch die Einrichtung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten, eine weitere Errungenschaft des deutschen Datenschutzes, sei gesichert worden.
Der Minister gab aber auch zu, dass er sich an einigen Stellen mehr gewünscht hätte. Beispielhaft nannte er die Privilegierung der Datenverarbeitung zu Zwecken der Forschung und Statistik, die aus deutscher Sicht zu weit geht, weil z.B. im medizinischen Bereich die Daten von Patienten ohne deren Einverständnis weitergegeben werden könnten. Auch sei in Brüssel der deutsche Vorschlag zu mehr genereller Pseudonymisierung und Anonymisierung auf wenig Resonanz gestoßen; hier bestehe die Gefahr einer Profilbildung zu einzelnen Personen. Maas kündigte an, an diesen Stellen in den anstehenden Schlussberatungen noch mehr Werbung für die deutsche Position machen zu wollen. Gleichzeitig appellierte er jedoch an jeden Einzelnen: Ein verbesserter Datenschutz sei nicht nur mit Gesetzen zu bekommen, auch das Bewusstsein der Verbraucher werde eine große Rolle spielen, da Privatheit und Selbstbestimmung nie so gefährdet gewesen seien wie im digitalen Zeitalter.
[Quelle: BMJV]